Guten Tag zusammen,

nach meinen Abschluss der Berufsausbildung im letzten Jahr, sollten meine Eltern der Bundesagentur für Arbeit einen Nachweiß über meine bestandene Ausbildungsprüfung schicken, um die Kindergeldzahlung in dem Zeitraum der Berufsausbildung zu rechtfertigen.

Dies haben sie fristgemäß getan. Jedoch hat die Familienkasse diesen Beleg laut deren angaben nicht bekommen, und den Fall an das Inkassobüro der Familienkasse weitergeleitet.

Meine Eltern können die Zusendung der Dokumente beweisen, jedoch läuft bis zur Prüfung des Sachverhalts die Zahlungspflicht nach Angabe der Familienkasse weiter. Sie berufen sich auf den §361 Abgabenordnung. Ein Einspruch wurde erhoben, jedoch läuft die Forderung weiter?

Kann der Inkassoservice der Familienkasse eine Forderung stellen, ohne dass ein Anspruch für Sie besteht, da wir unsere Pflich nachgekommen sind?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.