Hallo ihr lieben

Ich arbeite im Einzelhandel in Niedersachsen .

Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine 6 tage woche die ich auch jede Woche arbeite ;)

Und ab und an auch mal einen Sonntag im Monat  .....

Dass schon mal zu mir und meiner beruflichen Situation .

Mein Problem ist jetzt folgendes:

17.4.17 war ein Feiertag der Ostermontag 

Ich hatte in dieser Woche Urlaub . Da ich gerne den Brückentag nutzen wollte .

....Mein Chef hat mir dafür einen Urlaubs tag abgezogen ...

Das problem !!!!!

.....Ist mir leider erst jetzt aufgefallen ... Ich weiß dass ist ziemlich spät aber ich habe zu dem zeit Punkt meinen Chef den Urlaub und teilweise auch stunden eintragen lassen und somit ist es mir einfach nicht aufgefallen ...

Habe ich jetzt in irgendeiner Art und Weise noch Anspruch auf diesen urlaubstag??? Bzw hatte ich den jemals ? Mein Chef meinte stumpf : Pech gehabt Frau .... . Wenn ein Feiertag im Urlaub liegt wird es als Urlaub angerechnet .... Ich wollte noch mal betonen dass ich eigentlich erst ab Dienstag Urlaub hatte und auch erst ab Dienstag in den Kalender geschrieben habe

Hoffe ihr könnt mir da helfen !

Wäre euch wirklich dankbar

Lg