Hallo zusammen, ich ziehe demnächst nach einem Jahr und 3 Monaten aus meiner Wohnung aus, in meinem Mietvertrag steht "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" sowie " Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach Grad der Abnutzung erforderlichen Arbeiten auszuführen." Dazu muss ich sagen, dass die Vormieter nur dunkle Flecken überpinselt hatten und ich daraufhin das Schlafzimmer gestrichen habe sowie im Bad die Wand der Badewanne renoviert habe, da sie feucht war.

Nun weiß ich nicht, ob ich bei Auszug auch noch die komplette Wohnung streichen muss? Bzw. wie wird denn der Grad der Abnutzung nach 1 Jahr festgestellt? Über eine Antwort /oder auch mehrere würde ich mich sehr freuen, Vielen Dank