Es handelt sich um eine Anlage mit 11 Wohnungen, ein Eigentümer ist Architekt und wurde daher zum Verwalter ernannt. Gleichzeitig ist er auch im 3köpfigen Verwaltungsbeirat. Hier gibt es jetzt Bedenken, ob dies einen Interessenkonflikt berühren könnte und überhaupt zulässig ist.