Auf Mieter umlagefähige Posten sind zum Beispiel:

  • Reinigung und Pflege
  • Wasser
  • Heizkosten inklusive Warmwasser
  • Versicherungskosten
  • Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, Waschküche und Trockenräume, Kabelanschluss etc.)
  • Hausmeistervergütung

Jedoch können einige Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden. Vom Eigentümer selbst getragen müssen demnach: 

  • Verwaltungskosten der WEG
  • Erhaltungsrücklage
  • Reparatur und Instandhaltungskosten

Tipp: Es muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Mieter die Betriebskosten (Nebenkosten) trägt. Nur dann kann ein Teil des Hausgeldes auf den Mieter umgelegt werden.

Hier kannst du dich tiefgreifend informieren: https://matera.eu/artikel/hausgeld#6.%20Kann%20man%20Hausgeld%20auf%20Mieter%20umlegen?%C2%A0

...zur Antwort

Hallo, wie auch die anderen Kommentare schon zeigen, ist ein Wechsel durchaus sinnvoll. Hier ist ein sehr informativer Text, der mir auch geholfen hat. Matera ist übrigens auch eine gute Lösung. https://matera.eu/artikel/probleme-mit-hausverwaltung

...zur Antwort