Auf Mieter umlagefähige Posten sind zum Beispiel:
- Reinigung und Pflege
- Wasser
- Heizkosten inklusive Warmwasser
- Versicherungskosten
- Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, Waschküche und Trockenräume, Kabelanschluss etc.)
- Hausmeistervergütung
Jedoch können einige Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden. Vom Eigentümer selbst getragen müssen demnach:
- Verwaltungskosten der WEG
- Erhaltungsrücklage
- Reparatur und Instandhaltungskosten
Tipp: Es muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Mieter die Betriebskosten (Nebenkosten) trägt. Nur dann kann ein Teil des Hausgeldes auf den Mieter umgelegt werden.
Hier kannst du dich tiefgreifend informieren: https://matera.eu/artikel/hausgeld#6.%20Kann%20man%20Hausgeld%20auf%20Mieter%20umlegen?%C2%A0