Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung. Unser Nachbar hat eine Kelleraußentreppe (er ist der einzige in der Siedlung), die direkt an unser Grundstück/Terrasse angrenzt und nur durch den obligatorischen einfachen Holz-Sichtschutzzaun zu unserem Grundstück "gesichert" ist. Es gibt keine besondere Sicherung bzw. kein Geländer um diesen Kellerabgang zu unserer Grundstücksseite hin. Weiß jemand, ob es für die Absturzsicherung von Kelleraußentreppen besondere Vorschriften gibt? Im Nachbarschaftsrecht habe ich dazu nichts gefunden. Wir würden den mittlerweile morschen Sichtschutzzaun gerne durch eine Mauer ersetzen, unser Nachbar weigert sich allerdings aus Kostengründen. Wenn der marode Zaun irgendwann kaputt geht, liegt die Kellertreppe frei und es besteht natürlich Unfallgefahr... Gibt es Vorschriften, die eine solche Sicherung regeln? Müsste der Nachbar dafür nicht Sorge tragen? Wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!