Du solltest dir da definitiv ärztlichen Rat holen, wenn bei dir nichts bekannt ist an Vorerkrankungen in der Hinsicht.

Wenn du sonst keine Beschwerden hast, rufe bei 116117 an und lass am besten noch jetzt einen Bereitschaftsarzt kommen. Sollten weitere Symptome wie Atemnot hinzukommen, wähle direkt die 112 oder werde selbst in der nächsten Notaufnahme vorstellig.

Eine Sättigung von 70% ist lebensbedrohlich.

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Überprüfe mal, ob alle Treiber aktualisiert sind.

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In diesem Budget werdet ihr neu nichts finden, da jeder aktuelle Prozessor schon knapp 100€ kostet.
Ich würde euch folgende Komponenten empfehlen:

AMD Ryzen 3 3200G (hat ne iGPU)

MSI B450M Pro-VDH Max

16GB G.Skill Aegis 3200Mhz

256GB Patriot P300 (NVMe SSD)

400W be quiet! System Power 9

Dann noch ein günstiges Gehäuse dazu und am besten auch noch ne HDD. Eventuell findet ihr bspw. den RAM auch günstig auf eBay, da ist das Modell jetzt nicht so wichtig

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Für oben genannte Aspekte ist praktisch jeder aktuelle Laptop geeignet, da MS Office keine Leistung beanspruch.

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Bei den JBL Tune 500 Handelt es sich aber nicht um Bluetooth Kopfhörer, sondern um Kabelgebundene mit 3,5 Klinke, das ist der standard bei allen aktuellen Smartphones. Bei Laptops kommt es darauf, an ob diese einen Klinkenstecker haben, ansonsten gibt es auch günstige USB Adapter für deinen Laptop, aber für dein Handy sind sie definitv geeignet

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Einfach mal einen Tag nicht benutzen. Und wenn das für dich so schlimm ist, dass deine Flammen weg sind, dann deutet das auf ein ungesundes Nutzungsverhalten hin und ich würde das mal weiter beobachten und mir entsprechende professionelle Hilfe holen.

Denn wenn eine App deinen Tagesablauf bestimmt kann das eine Sucht sein.

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Wenn du es ihr geschenkt hast, ist das ein Schenkungsvertragm durch den das Eigentum auf sie überging, selbst wenn das Handy noch nicht abbezahlt war. Heißt theoretisch ist sie Eigentümerin, du jedoch weiterhin zum Zahlen verpflichtet.

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Da du den Vertrag geschlossen hast, bist du auch in der Verantwortung diesen zu erfüllen. §433 (2) BGB

Im Zweifel hast du jedoch auch einen Vertrag mit deinem Freund (auch mündlich) geschlossen und er ist dir gegenüber zum Bezahlen verpflichtet. Das müsstest du von ihm im Zweifel jedoch einklagen und erstmal den Vertrag gegenüber dem Anbieter erfüllen.

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INternetzugang für die Apps vielleicht ausversehen gesperrt?

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Deinen Freund könntest du reinlegen, in dem du Nachrichten schickst, die so aussehen, als wären sie nicht für ihn sondern einen anderen Jungen bestimmt. Du musst dabei aber aufpassen, nicht dass das nach hinten losgeht.

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