Abmeldung des Wohnsitzes, Sonderkündigung DSL Anbieter?

Hallo allerseits,

ich wurde aufgrund einer Mietuntersagung seitens des Ordnungsamtes (Nichterfüllung von Brandschutzbestimmungen) sehr kurzfristig aus meiner Wohnung geschmissen und war demzufolge kurzfristig wohnungslos. Jetzt würde ich gern von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, und meinen Internetanbieter (1&1) auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Diese wollen dafür aber eine Abmeldung von der Meldebehörde haben. Das geht aber nur als Abmeldung von einer Nebenwohnung oder wenn man Deutschland verlässt.

Jetzt wäre meine Frage wie sich das verhält, wenn man eine neue Wohnung gefunden hat. Ist eine erneute Anmeldung unkompliziert, oder werden einem da Steine in den Weg gelegt. Wenn ich bereits eine gefunden habe, kann man sich rückwirkend 'obdachlos' melden (für 2 Wochen, bin vorübergehend bei einem Kumpel untergekommen), und dann erneut ohne große Schwierigkeiten anmelden?

Ich hatte da schon was von „Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) gelesen, aber habe diesbezüglich keine Infos oder Unterlagen online gefunden, und weiß nicht wie es sich rückwirkend verhält, wenn ich bereits eine neue Wohnung. Zumal sich das ganze durch Corona natürlich nochmal deutlich hinzieht.

Dass es möglich ist, den Anschluss einfach mitzunehmen, davon bin ich auch recht überzeugt. Es geht mir aber eher darum, dass ich den Vertrag aus finanziellen Gründen nicht mitnehmen möchte.

Die Frage ist nun, ob man die Zeit in der ich quasi obdachlos war, geltend machen kann für das Sonderkündigungsrecht.

Weiß dazu jemand Rat und kann mir sagen, wie man da am Besten vorgehen kann?

Viele Grüße und besten Dank schon mal im Voraus!

Internet, Umzug, Recht
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