Ich möchte die Bewertung meiner Seminararbeit anfechten. Ich hatte meine Seminararbeit weit vor dem Abgabetermin fertig und dem Seminarleiter 5 mal per Email und auf Papier vorgelegt. Er hat sich die Arbeit allerdings zu keiner Zeit angesehen. Bei einem Einzelgespräch im Halbjahr der Abgabe, ist der Seminarleiter meine Arbeit durchgegangen und hat gemeint, die Arbeit sieht gut aus. In der Bewertung allerdings hat er sich zum Beispiel über die Gliederung beschwert, obwohl er diese zuvor nicht beanstandet hat. Die Bewertung widerspricht sich auch. Meine Frage ist jetzt: Ist der Seminarleiter gesetzlich dazu verpflichtet, sich die Arbeit vorher anzusehen und auf "Fehler" hinzuweisen, besonders, wenn die Arbeit mit 5 Punkten bewertet wurde? Ich bräuchte, wenn möglich, Gesetzesauszüge oder Ähnliches.