Meine Schwiegereltern haben ihrem Sohn vor einigen Jahren das Haus überschrieben, sich aber ein Wohnrecht eintragen lassen.

Die beiden wurden mit den Jahren so krank, dass sie vor zwei Jahren vorübergehend in ein Pflegeheim mussten, weil sie sich gegenseitig nicht pflegen konnten. Schwiegervater hat Pflegestufe 3, geistig aber völlig klar. Nun ist seine Frau verstorben und der Sohn, der neben dem Haus seiner Eltern angebaut hat, wohnt, verlangt nun über einen Rechtsanwalt, dass man ihm das Wohnrecht entzogen werden soll bzw. dass er das Wohnrecht aufgeben soll, da er im Pflegeheim ist. Mein Schwiegervater hängt aber noch an seinem selbst erbauten Haus und lässt sich von Zeit zu Zeit von uns hinfahren und schaut nach dem Rechten. Die Pauschalen der Zähler bezahlt er auch. Kann man ihm das Wohnrecht entziehen?