Guten Tag liebe Menschen,

Ich W beziehe Bürgergeld erhalte aber aktiv Unterstützung bei der Arbeitssuche bzw. nach einem Ausbildungsplatz. < Mein Partner macht eine Ausbildung (ist momentan im 2. Lehrjahr) und bezieht dafür kein Bürgergeld.

Wir möchten gemeinsam ziehen und haben dafür auch schon mehrere Besichtigungstermine. (aus privatem Grund wollen wir schnellstens zsm. ziehen)

Meine Fragen an Ihnen:

  1. Frage: ,,Kann ich mit meinem Partner überhaupt gemeinsam eine Wohnung beziehen wenn ich Bürgergeld erhalte und er aber nicht?``
  2. Frage: ,,Werden die Mietkosten der Wohnung zur hälfte vom Amt übernommen?``
  3. Frage: ,,Wird mein Partner mit in das Bürgergeld hineingezogen?``