Antwort
An alle die dies später lesen: NEIN!
In Bayern (nur da kenne ich die Regelung) darf noch nicht einmal ein NotSan also eine Person mir einer 3 Jährigen Berufsausbildung ohne wirkliche Notlage um dies durchzuführen (z. B. bei laufender CPR)
Wenn du es dennoch tust droht dir eine Klage wegen Körperverletzung.
Und über einen Intraossären Zugang (EZ IO) erst gar nicht nachdenken