Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Buchhaltung und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Kurz zur Situation: Ich habe Mitte 2023 ein Einzelunternehmen mit der Kleinunternehmerregelung gegründet und verkaufe Gegenstände über eBay. Vor der Gründung habe ich in den Jahren 2020, 2021, 2022 und Anfang 2023 diverse Sammlerstücke für meine eigene Sammlung gekauft, in der Hoffnung, dass sie im Wert steigen. Jetzt möchte ich diese Gegenstände über mein Gewerbe verkaufen. Ich besitze auch alle Quittungen der Käufe.

Meine Frage ist nun: Kann ich diese Gegenstände in meine Buchhaltung einfügen, obwohl die Quittungen älter als die Gründung meines Gewerbes sind? Wie werden solche Fälle gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße