Zirkonoxidkrone beim einsetzen gebrochen

Ich habe mir zwei neue Vollkronen für die Backenzähne oben rechts machen lassen. Sie sind der Ersatz für zwei seit längerem defekte über 20 Jahre alte Teilkronen, die aus Gold mit Keramikverblendung waren, ein Zahn wurde in der Zeit auch schon wurzelbehandelt.

Heute war also der Termin das Provisorium zu entfernen und die Zirkonoxid Kronen (aus dem Vollen, also durch und durch weiß, siehe Foto) einzusetzen. Schon beim ersten ranhalten saß die Kronen toll, es musste kaum was geschliffen werden, der ZA hat nur unten ganz mimal was begradig.

Es wurde zementiert, ich sollte einmal fest zubeißen,... Wegen eines Kiefemuskelkrampfes der schon die ganze Zeit bestand und der mir das öffnen und Schließen wieder mal sehr behinderte hab ich nicht sehr fest zugebissen sondern eher nur leicht und vorsichtig, um dann den Druck langsam dezent zu erhöhen.. Auch hatte ich anstatt auf KlackKlack-kurz-Betäubung auf einer richtigen Betäubungsspritze bestanden und es war alles taub so daß ich selbstverständlich Schon um. Ich nicht selbst versehentlich einzuzwicken, sehr abwartend und vorsichtig zubeiße!

Es knirschte sofort als ich den leichten Druck gerade langsam erhöhte, ich war vllt bei 25% Kraft vom festen zubeißen und ich hielt. Sofort inne und raunte, es knackt! ZA meinte, fest zubeißen!!! Das ist nur der Zement

Dann gabs einen Wattebausch zw. Die Zähne und ich mußte ohne Unterlaß richtig fest zubeißen, da krachte nichts mehr.

Beim Zementreste wegkratzen ist meinem ZA die Kinnlade runtergefallen - mehr wie die ganze Außenwand war abgebrochen!!! Er hat die Kronenreste direkt wieder runtergeschlagen - Auaaa, das ist sehr unangenehm!!! Und läßt eine neue anfertigen.

Blöd nur daß er dafür neue Abdrücke brauchte und dazu nochmal das erst bei der letzten Sitzung bis runter entfernte Zahnfleisch schon wieder weggekautert werden musste - ihr wißt schon mit Strom, wo es nach verbranntem Fleisch riecht und daß die Spritze dafür einfach nicht mehr gewirkt hat -obwohl der ganze Oberkiefer taub war und ich nicht mal ohne zu sabbern richtig ausspülen konnte- und ich somit leider den Schmerz zu 100% beim 1. ansetzen des Geräts abbekam - erst nachdem dort nochmals betäubt wurde gings so lala...

Und jetzt muss ich nochmal hin und mich nochmal betäuben lassen wenn diese Ersatzkrone eingesetzt werden soll, denn die ist leider nicht auf dem Wurzelbehandelten Zahn... Grrr also DASS ICH SCHMERZEN LEIDEN MUSS, DIE NICHT SEIN MÜSSTEN! Steht mir ein Recht auf Minderung oder Schmerzensgeld zu?!

Und weiß das jemand wie so eine Krone überhaupt beim einsetzen brechen kann - darf das?? Lt ZA wird sie in einem Zentrum mit Cad angefertigt, aus dem vollen Material geschliffen, das noch 30 % schrumpft, (wird gesintert) was der Computer auch genau mitberechnet, auch der gewünschten Raum für Kleber\Zement wird angeben... die Herstellung wäre also im Mikrobereich genau.

Muss ich damit rechnen daß die neue Krone bricht? Wenn es nach 2 Jahren passiert zahle ich!

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Zähne, Krone, Zahnarzt
Ausstellungsstück defekt - Verkäufer will nicht reparieren sondern das Bett zurück!

Ich habe vor ein paar Monaten ein reduziertes Bettgestell mit elektrischem Lattenrahmen aus der Ausstellung eines örtlichen Matratzengeschäfts gekauft. Der Kaufpreis war 1.700 EUR. statt 3000,- . Das Bett wurde vom Lieferanten angeliefert, komplett montiert, aufgestellt und meine vorhandene Matratze wurde samt Topper aufgelegt, so dass ich das Bett direkt nutzen konnte.

Ich habe zwar mehrmals ein fehlendes Teil reklamiert, aber nach ca. 2 Monaten war das Problem endlich zu meiner Zufriedenheit behoben.

1 Monat später begann der elektrische Lattenrost schlagartig sehr laut zu quietschen und ein Klacken am Kopfteil nervte langsam. Nach der Reklamation kam binnen 1 Woche der Besitzer des Bettengeschäfts dem eine Reperatur aber nicht gelang. Er meinte, dass der ganze Motor irgendwie wackeln würde und dass das so nicht sein dürfte, so wurde der Service angefordert.

Dieser konnte das Quietschen schnell beheben. Ursache für das Klacken des Kopfteils fand er zuerst nicht. Auf das Spiel beim Motor angesprochen nahm er einige Federungen heraus, so wurde der Blick auf die tragende Teile des Rahmens frei. Als ich den Holzrahmen frei liegen sah deutete ich auf das Kopfteil und fragte den Techniker wieso der Rahmen, auch ganz gerade gestellt, immer einen leichten überstreckten Knick aufweisen würde, das sähe fast so aus wie wenn das Lattenrost zu lang für den Rahmen wäre also nicht ganz reinpassen würde - wäre also ungewöhnlich - und ob das der Gund für das seltene Klacken sein könne. Der Knick war mir zwar schon von Anfang an aufgefallen - aber da es keine negative Auswirkung hatte und auch immer durch Federungen und Matratze verdeckt wurde maß ich dem keine Bedeutung zu.

Dem Techniker fand so heraus dass ein tragendes Rahmenteil verbogen sei - dadurch wackelt der Motor bei betätigung und klackt das Kopfteil und sei nach oben geschoben und zu lang. So etwas käme zustande wenn das elektrische Fußteil des Bettes ein Stück hochgefahren wird und sich eine schwere Person vorne aufs Fußteil setzen würde - da man sich nur auf den flach gestellten Rahmen setzen dürfte. (Bei mir ist noch nie jemand auf dem Fußteil gesessen) Jedenfalls müsste das ein anderes mal gerichtet werden - er könne das jetzt nicht machen und er würde sich wieder melden.

Nach 2 Stunden der Anruf vom Bettengeschäft - das Bett müsste abgeholt werden - zum Hersteller eingeschickt und auf Rechnung repariert werden. Ich betonte dass sie das Bett gern auf ihre Rechnung reparieren lassen könnten - ich habe das Bett ja so aus der Ausstellung erhalten, sei also nicht für den Schaden verantwortlich.

Das Bettengeschäft stritt ab das Bett mit dem Schaden geliefert zu haben und verweigert nun die Bezahlung der Reparatur. Sie würden das Bett eben abholen lassen und ich bekäme mein Geld zurück.

Ich möchte aber das Bett nicht zurückgeben! Ich liebe es! Ich möchte dass der mangel behoben wird - kann ich darauf bestehen? Wie sieht die rechtliche Lage aus? Muß beweisen können dass der Mangel bei Lieferung bestand?

Mängelrüge, Warenrückgabe
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