Hallo, ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Bin mit 21 Jahren in die Türkei gezogen und nach 7 Jahren nun wieder zurück in Deutschland. Ich hatte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hier, die wohl verfallen ist, da ich längere Zeit nicht eingereist bin. Meine Frage nun: Bekomme und meine vorherige Aufenthaltserlaubnis wieder zurück, muss ich diese beantragen, oder kann ich vielleicht auch den deutschen Pass beantragen? Wenn ein Anwalt unter euch ist, der sich damit auskennt, bitte um HİLFE.