HalloNiiiiikotiiin,
alles was dem Mieter zufließt Einnahmen sind gem §8 Abs.1 S.1 EStG und unterliegen somit der Steuer.
Ebenfalls sind die Aufwendungen, die du durch deine Vermietung hast, Werbungskosten gem. 9 EStG. Diese sind in deiner Anlage V abziehbar.
Beispiel:
Mieter M zahlt 400€ Miete und 100€ Umlagen.
Für dich als Vermieter heißt es nun:
500€ Einnahmen aus der Tätigkeit aus Vermietung und Verpachtung.
Da du das Geld im selben Jahr noch an Versicherungen ect. weiterleitet liegen. Werbungskosten in Höhe von 100€vor.
Unterm Strich hast du somit Einkünfte in Höhe von 400€.
Abwandlung:
Du zahlst erst nächstes Jahr die 100 an Versicherung ect.
Einnhamen in Höhe von 500€ und Ausgaben von 0€ = Einkünfte in Anlage V von 500€
Dafür kannst du im nächsten Jahr 100€ Verlust geltend machen