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Antwort
Die GuV ist Bestandteil der Bilanz, bzw. wird in dem Rahmer dieser erstellt.
Die Bilanz ist primär ein Instrument zur Information von Dritten, also der Außenwelt des Unternehmens und wird kaum bzw. nur in geringem Ausmaß zur unternehmensinternen Entscheidungsfindung herangezogen. Beides ist somit Bestandteil des sog. EXTERNEN Rechnungswesens.
Die Kosten- und Leistungsrechnung hingegen ist eine gesonderte Erfassung/Zusammenfassung der innerbetrieblichen Vorgänge und dient in großem Umfang der Entscheidungsfindung/-Planung und ist somit Bestandteil des INTERNEN Rechnungswesens.