Das Gesetz verankert einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Arbeitnehmer müssen den Wunsch auf eine geringere Arbeitszeit drei Monate vorher ankündigen. Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch der Arbeitnehmer nach Teilzeitarbeit nicht entgegenstehen, muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen (§ 8 Abs. 1, Abs., Abs. 2, Abs. 4, Abs. 7 TzBfG).

Wenn deine Frima mehr wie 15 angestellte hat, kannst du normalerweise immer Teilzeit gehen. Dein Chef braucht nen verdammt guten Grund und mit einem Anwalt gibts da keinen.

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