So, jetzt wird's kompliziert:
Es gibt Autobahnen, bei denen man den Gegenverkehr nicht im Blickfeld hat. Beispiel: Die A9 ist teilweise weit vom Gegenverkehr getrennt. Nun steht auf diesem Autobahnabschnitt (hypothetisch) folgendes Schild:
http://www.verkehrschilder.com/produktbilder/l/13816/Einengungstafel-nach-rechts,-2-Fahrstreifen-Verkehrszeichen-Nr-531-20.jpg
Wenn durch Beschilderung keine andere Geschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, darf ich mit dem LKW weiterhin 80 km/h fahren.
Jetzt stelle man sich das Gleiche auf einer Kraftverkehrsstraße vor, die zwei Fahrspuren pro Richungsfahrbahn hat und baulich von der Gegenfahrbahn getrennt ist.
Nun ist das selbe Schild dort aufgestellt, wie im Beispiel auf der A9.
Darf ich dann noch - wenn nicht durch Beschilderung eine geringere Geschwindigkeit gilt - die zulässige Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) fahren, die auf der Strecke gelten würde, wenn dies Schild nicht vorhanden wäre?
Der Hintergrund meiner Frage ist, daß ein ortsansässiger wahrscheinlich weiß, ob die Straße dort ständig oder nur temporär (beispielsweise durch Baumaßnahmen) einspurig ist, während ein ortsfremder nicht über dies Wissen verfügt.