Die Fakten:

Unter 25, ausbildungsplatzsuchend, bei den Eltern wohnend die Kindergeld beziehen aber dem Kind außer Unterkunft und Essen nichts geben. Kein Taschengeld.

Rechtlich heißt es ja, dass das Kindergeld den Eltern zusteht.. Jedoch auch, dass sie unterhaltspflichtig sind.

Für was genau ist das Kindergeld gedacht, nur für Unterkunft und Essen? Muss ein Teil dem Kind ausbezahlt bzw. für Kleidung o.ä. gegeben werden?