Hallo, ich arbeite im Einzelhandel. Mein Arbeitsort liegt aber in einer anderen Stadt (ca. 1 Stunde entfernt). Nun arbeitet man in der spätschicht natürlich bis Ende, also 20 Uhr. Der Bahnhof ist 5 Minuten entfernt und der Zug kommt um 5 nach. Kann man mir deswegen unkollegiales Verhalten vorwerfen, wenn man die Erlaubnis vom Kollegen hat fünf Minuten eher zu gehen ? Voraussetzung natürlich, dass die Situation es zulässt und kein Kunde mehr anwesend ist...!