@luluxxxx Zu deiner Frage nach den Tätigkeitsbereichen von Lehrern und deinen Äußerungen zu deren Studienleistungen. Ich würde dir vorschlagen zunächst in die Studienordnung der Lehramtsanwärter zu schauen und dich dann für diese Aussagen zu entschuldigen. Schreib du erst mal eine Staatsarbeit von 60 Seiten. Das sind vom Umfang gemessen, zwei von deinen Bachelorarbeiten. Und übersteh du mal das erste und zweite Staatsexamen. Du hast ja nicht den Schimmer einer Ahnung davon wie aufwändig das ist. Zu deinem Gequatsche über Praktika würde ich sagen informier dich doch bitte erst. Zu jeden Fach müssen Fachpraktische Studien absolviert werden sowie ein Orientierungspraktikum zu beginn des Studiums. Hinzukommen, je nach Fach Nachweise über die Arbeit in sozialen Einrichtungen. Und das alles ohne jemals einen Cent gesehen zu haben. Ganz anders verhält es sich da jawohl bei den B.A., die für ihr einziges Pflicht-Praktikum auch noch bezahlt werden. Und auch Kohle sehen wenn sie ihre achso schwierige Bachelorthesis verfassen. Ganz ehrlich. Das ist für mich ein Klacks. Mit Links im Dunkeln, mein Freund! Denn ich erbrachte meine Leistungen an der Uni indem ich wissenschaftliche Arbeiten verfasst habe, von denen jede einzelne wie eine Bachelorarbeit war. Und könnten Lehrer nicht referieren, was wären denn das für Lehrer? Lehrer müssen in der Lage sein vor Publikum zu sprechen und das wird ebenfalls in der Seminaren trainiert. Eine Masterzulassung ohne Leistungen definiert sich wohl anders. Und wenn ich mir anschaue was in den neuen B.A. Gängen von den Studirenden alleine im Fach Erziehungswissenschaften verlangt wird und was von mir verlangt wurde bekomm ich nen Lachkrampf. Und die beklagen sich! Und zu deinen knallharten Prüfungen würde ich gerne noch ein Wort verlieren. Besteh erst mal ein erstes Staatexamen, welches sich aus diversen, knallharten (in deinen Worten) mündlichen und schriftlichen Prüfungen zusammensetzt. Und schreib die Staatsarbeit, um dann wieder nichts zu bekommen. Denn dann erwarten dich erst noch eineinhalb jahre im Ref. in dem du, je nach Schulform viell. 1000,- bis 1200,- (und auch nur wenn du verheiratet bist) erhälst. Davon darfst du dann auch noch deine private krankenversicherung bezahlen und Schulmaterial ebenfalls.

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