Der Nachbar möchte umbauen und in seine Giebelwand 4 Fenster über 2 Etagen einbauen. Der Grenzabstand 160cm (BW). Die Baulast wurde von jedem Eigentümer getrennt bestätigt. Die Baugenehmigung wurde erteilt. In der anschließenden Eigentümerversammlung wurde die Baulast nachträglich verweigert. Die schriftliche Verweigerung lehnt das Bauamt mit Bezug zum Paragraph 71 LBO ab. Die Gebäude sind 100 Jahre alt, es gab Eigentümerwechsel und noch keine Abstimmung im übergeordneten Sinne. Die Fenster über 2 Etagen würden Einblick in unseren Innenhof und ebenerdigen Freisitz, gewähren. Kann uns ein Jurist noch helfen, diese Fenster zu verhindern?