man kann ein gewerbe 60 tage rückwirkend anmelden
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG muss die USt-ID auf der Website des Unternehmens im Impressum stehen, wenn eine solche zugeteilt worden ist. = ja
man kann ein gewerbe 60 tage rückwirkend anmelden
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG muss die USt-ID auf der Website des Unternehmens im Impressum stehen, wenn eine solche zugeteilt worden ist. = ja
man beendet das fasten wo man gerade ist
nehm die app 'islam vakti´ und stell den entsprechenden ort ein
ja, es ist haram
"Jeder Bildmacher wird im Feuer sein, und für jedes Bild, das er gemacht hat, wird ihm eine Seele gegeben, und er wird in der Hölle bestraft werden." Ibn 'Abbaas sagte: Wenn Sie Bilder machen müssen, zeichnen Sie Bäume und Dinge, die keine Seele besitzen.
(Geberichterstattung von Muslim, 3/1671).
Nach Imsak (Ab dem Fajr Gebet) darf man nicht mehr
ja, es gibt verschiedene rechtsschulen, das meiste ist aber von hanafiten
ist auch richtig so