Hallo,

ich habe folgende Formulierung zur Mehr- und Sonntagsarbeit in einem mir vorliegenden Arbeitsvertrag (ohne Tarifvertrag): "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung ggf. auch Über- und Mehrarbeit, sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten." Im Absatz davor werden 40 Stunden Arbeitszeit wöchentlich vereinbart. Wie habe ich den Passus zur Mehrarbeit verstehen? Hier fehlt meines Wissens nach eine Ergänzung dazu, wie diese Mehrarbeitet vergütet oder ausgeglichen werden kann. Oder Ist dies durch die Formulierung "im gesetzlich zulässigen Rahmen" abgedeckt?

Vielen Dank für Eure Antworten, Ulrike