![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Schauspieler*innen an Staats- und Stadttheatern stehen unter Vertrag - in der Regel für je zwei Jahre. Danach erfolgt entweder die Verlängerung oder man erhält eine Nichtverlängerungsmitteilung (außer, man kündigt selbst). Im Normalfall arbeitet man unter dem Normalvertrag Bühne Solo. Es gibt Feiertagszuschläge, und wenn die gesetzlich festgelegte Ruhezeit durch Proben/Vorstellungen verletzt wird, dann wird die verkürzte Ruhezeit im Normalfall auch vergütet.