Hallo ihr Lieben. Also die Überschrift sagt es ja bereits. Ich bin betrunken Rad gefahren und habe einen Wert von 1,68 in der Blutentnahme gehabt. Rechne also mit dem schlimmsten.. Gestern kam der Strafbefehl und ich werde nicht bestraft sondern verwarnt : "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Ich habe eine Bewährungszeit von 2 Jahren in der ich mir nichts zu schulden lassen kommen darf, ansonsten muss ich die Geldstrafe bezahlen.

Das leuchtet mir auch alles ein.. was ich nicht verstehe ist: Wer sagt mir denn nun das ich meinen Führerschein abgeben muss oder nicht? Ich hab mal ein wenig im Strafgesetzbuch geblättert und diese Verwarnung macht es nicht möglich mir den Führerschein zu entziehen. Meine Frage: Muss ich dennoch mit einer MPU rechnen? Wer ordnet diese an? Hätte das nicht schon in meinem Brief gestanden?

Ich bedanke mich herzlichst.