Hallo,

da es sich ja um eine Ganztagsbetreuung handelt, sollte dies in dem Vertrag geregelt sein.

Kommt natürlich darauf an, wie das ganze organisiert ist. Vermittlungsagentur, Ausländischer Pflegedienst per Entsendung. In diesen Fällen  wird es einfach zu regeln sein.

Selber Arbeitgeber für eine Haushaltshilfe, dann gelten normale Kündigungsfristen, denn in aller Regel wurde vergessen in dem Arbeitsvertrag eine besondere Klausel aufzunehmen. In der Praxis wird eigentlich immer eine einvernehmeliche Lösung gefunden.

Die berühmte Pflegerin mit Handschlagvertrag und ohne Anmeldung ist problematisch, im Streitfall kann sie sich auf einen fiktiven Arbeitsvertrag berufen und die normale Kündigungsfrist durchsetzen, wird dann ohnehin sehr Teuer, weil mit dem Streit oftmals auch rückwirkend zwangsweise das Arbeitsverhältnis auf legale Beine gestellt wird und die vollständigen Sozialabgaben für den Auftraggeber anfallen.

Selbständig wird vermutlich nicht zutreffen können, weil es sich bestenfalls um eine Scheinselbständigkeit handeln kann.

Egal wie, meine Empfehlung miteinander reden und eine einvernehmeliche Lösung finden. Ist sicherlich auch im Interesse der Pflegekraft.

Gruß

Udo

...zur Antwort

Hallo Korsika 2015,

die berühmte Polin kommt heute häufig aus den baltischen Ländern oder den Armenhäusern Europas wie Rumänien und Bulgarien.

In aller Regel handelt es sich nicht um Pflegerinnen, sondern um Haushaltshilfen, auch wenn die Agenturen sie als Pflegekraft zur pflegerischen Unterstützung im Haushalt benennen.

Wenn man nicht zufällig jemanden kennt, der eine Empfehlung gibt und auch nicht selber in die Länder reisen möchte, sind die zahlreichen Agenturen, die Kräfte für die häusliche Pflege aus osteuropäischen Ländern anbieten eine Hilfe. Eine andere Möglichkeit ist die eigene aktive Suche in verschiedenen Portalen wie BETREUT.DE.

Du solltest Dir aber im klaren sein, dass Ihr dann  Arbeitgeber für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit werdet. Weit verbreitet ist natürlich auch eine Schwarzbeschäftigung (eigentlich die Regel).

Wie auch immer, zuerst ist es hilfreich genau zu definieren was geleistet werden soll und wie der zeitliche Umfang der Unterstützung sein soll. Nicht zuletzt ist zu klären, wie viel Geld zu Verfügung steht. Im allgemeinen sind die Leistungen nicht als Sachleistung mit der Pflegeversicherung abzurechnen. Von der Pflegeversicherung steht, einen Pflegestufe vorausgesetzt, nur das Pflegegeld zur Verfügung. Wenn noch nicht geschehen also eine Pflegestufe oder Höherstufung beantragen.

Für mich ist es absolut unumgänglich, egal ob schwarz oder Agentur, für die Kraft eine Unfallversicherung (in NRW unfallkasse-nrw.de) abzuschließen. Kostet weniger als 40 Euro im Jahr und ist nicht personalisiert. Damit ist der Helfer aber vor allem seit Ihr abgesichert und Du kannst nicht die für die Unsummen an Genesungskosten im Fälle eines häuslichen Unfall in Regress genommen werden.

Viel Erfolg gerne beantworte ich auch spezielle Fragen

Udo

...zur Antwort

Hallo SP31952,

also ich weiß jetzt etwas mehr.

Es handelt sich tatsächlich um eine Agentur, die Haushaltskräfte vermittelt. Die wöchentliche Einsatzzeit ist auf 40 Stunden begrenzt.

Für eine echte 24 Stunden Betreuung nur eine geringe Entlastung der Familie.

Von der Pflegeversicherung kann man hierfür keine Sachleistungen abrechnen, nur Pflegegeld wenn keine Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Alles Gute

Udo

...zur Antwort

Hallo

im Moment habe ich noch keine Erfahrung, doch wie ich dies sehe, handelt es sich nicht um eine Pflegevermittlungsfirma, sondern um eine GmbH, die Haushaltshilfen vermittelt.

Von diesen "Haushaltshilfen" haben sehr viele schon gehört, das sind die berühmten Polinen, die die Pflege und Betreuung unsere auf Hilfe angewiesenen alten Angehörigen sehr zum Wöhler der Familie übernommen haben.

Die Perspektive GmbH ist da einer von sehr vielen Anbietern.

Für Hilfesuchende, die eine Haushaltshilfe einstellen wollen und keine kennen, somit eine sehr große Hilfe, da sie über die entsprechenden Kontakte verfügen.

Wenn ich mehr weiß melde ich mich wieder.

Grüße

Udo

...zur Antwort

Hallo Sigrid,

in meinen Augen mit Sicherheit nicht. Auch wenn Streetfighter mit dem Brustton der Überzeugung etwas anderes sagt. Nur durch den Brustton wird die Aussage ja nicht richtiger.

Die zu erbringende Leistung ist hier Waschen. Hierzu gehört einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück. Selbst dies wird ja nicht gemacht, sondern lediglich eine Lageveränderung um das Waschen zu erleichtern.

Ein Transfer von einem zum anderen Ort geschieht nicht. Hier wäre die Leistung dann Hilfe beim verlassen oder aufsuchen desBettes.

Beim Transfer ins Bett ist  dann die Leistung Lagerung enthalten.

Abrechnungskünstler gelingt es natürlich alle Leistungen einzeln aufzulisten und mehr oder weniger sinnlosen Tätigkeiten zuzuordnen. Im allgemeinen werden aber Leistungspakete beschrieben und abgerechnet. z.B. morgendliche Grundpflege, die dann unter anderem Waschen, Ausscheidungen, Ankleiden und Lagern beinhalten. 

Mein Rat ist, die Rechnung in Verbindung mit der Leistungsvereinbarung  genau zu prüfen und dann mit dem PDL des Pflegedienstes zu besprechen. Normaler Weise sind dann alle Missverständnisse ausgeräumt. Im Zweifel hilft da eine Nachfrage bei den Sachbearbeitern der Pflegeversicherung, denn alle Pflegedienste haben einen Leistungskatalog, der jeweils mit den Leistungsträgern abgestimmt ist bzw. von denen genehmigt wurde.

Da Ihr ja zusammenarbeiten wollt, empfehle ich den Ball flach zu halten und das Gespräch zu suchen, vielleicht liegt ja irgendwo ein Bürofehler vor oder es gibt eine ganz einfache Art das Problem zu lösen.

Viel Erfolg

Udo

...zur Antwort

Hallo Gaby,

panner 1 hat ja schon den entscheidenden Hinweis gegeben.

unter http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=31135!0

gibt es vergleichbare Hilfen.

Ich verstehe Dich so, dass Du zum einen eine legale Regelung willst und zugleich auch Deine Rechtsposition festigen möchtest.

Legal wird es zu 100% wenn Du die Regelungen Mini-Job oder falls mehr gezahlt werden soll/muss die Regelungen als normaler Arbeitgeber einer Haushaltshilfe einschließlich der Unfallversicherung für Haushaltshilfen (gibt es für richtig kleines Geld) und dem ganzen Papierkram mit Krankenkasse und Finanzamt befolgst.

Egal wie, Du bist Arbeitgeber, der an keinem Tarif gebunden ist und für den Vertragsfreiheit besteht. Für mich ist es wichtig, meine Wünsche/Forderungen und Grenzen genau in dem Arbeitsvertrag festzuschreiben. Ist eigentlich nur wichtig zum Selbstschutz, denn wenn die Hilfe Dich hängen lässt, nutzt es Dir wenig, wenn Du gerichtlich Erfolge erzielen kannst. Ich würde aber auf jedem Fall auch so etwas wie Bereitschaftszeit/Anwesenheitszeit festschreiben, auch wenn es im Moment noch nicht nötig ist, kann es doch sein, dass Du bald jemanden brauchst, der vor Ort ist und bei Bedarf arbeitet. Halte ich für notwendig, um im Streitfall deutlich zu machen, dass Arbeitszeit und Bereitschaftszeit nicht von gleicher Qualität sind und unterschiedlich vergütet werden.

Viel Erfolg

Gruß

Udo

...zur Antwort
Vater pflegebedürftig nach KKH Aufenthalt

Hallo Community,

ich hoffe, ihr könnt mir mit Euren Erfahrungen weiter helfen:

Mein Vater (72) hat nach einer Operation wegen Oberschenkelhalsbruch ein schweres Delirium bekommen. Es wechseln sich starke Paranoia (die Organmafia hat in in die Fänge bekommen etc.) mit depressiven Phasen und Phasen von Verwirrtheit ab. Seit drei Wochen liegt er nun festgeschnallt im Bett und sein Allgemeinzustand hat sich stark verschlechtert. Er kann nicht mehr alleine aufstehen und muss gefüttert werden. Es geht aber sehr langsam bergauf, das heißt, dass er nun zwischendurch auch Phasen hat, in denen er gut anprechbar ist und auch versteht, dass man ihm im Krankenhaus nicht die Organe entnehmen will.

Da er auch schon seit fünf Jahren Parkinson hat und bereits vor dem KKH-Aufenthalt Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags hatte, müssen wir uns wohl darauf einstellen, dass er pflegebedürftig aus dem KKH entlassen wird. Wir haben keinerlei Erfahrungen mit Pflege. Beim Sozialen Dienst im KKH hat man uns gesagt, dass vor der Beantragung einer Pflegestufe eine Reha gemacht werden sollte, um ihn wieder einigermaßen auf die Beine zu bringen. Angesichts seines Zustandes ist noch nicht abzusehen, ob und wann er diese Reha antreten können wird. Wir haben außerdem den Eindruck, dass es für seine psychische Verfassung gut wäre, ihn nach Hause in seine gewohnte Umgebung zu holen. In jedem Fall (ob Reha oder nicht) müssen wir aber schon jetzt mit der Planung der häuslichen Versorgung beginnen.

Da meine Mutter auch nicht mehr die Fitteste ist, bedarf es der tatkräftigen Unterstützung einer Person, die täglich für mehrere Stunden zu meinen Eltern nach Hause kommt. Soweit ich es überblicke, werden wir einen Pflegedienst beauftragen und zusätzlich (evtl. selbst bezahlt) einen Physio- und einen Ergotherapeuten, sowie einen Logopäden engagieren, die täglich ins Haus kommen. Was fehlt, ist eine Person, die mehrere Stunden am Tag bei meinem Vater sitzt, damit meine Mutter auch mal aus dem Haus gehen kann, ohne sich Sorgen zu machen.

Gibt es Dienstleister, die so etwas anbieten? Habt ihr eventuell Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation und eine entsprechende Lösung gefunden?

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

...zum Beitrag

Hallo Moonshadow,

Im Großen und Ganzen hast Du ja schon fast alle Anregungen bekommen. Trotzdem will ich versuchen aus meiner Erfahrung Denkanstöße zu geben.

  • Die Frage der Betreuung muss gestellt werden, denn zumindest jetzt ist Dein Vater nicht in der Lage alles selber zu entscheiden und zu regeln. Gibt es eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung?. Ein Gespräch mit der Mutter, den Ärzten und dem Vormundschaftsgericht halte ich für angezeigt.
  • Die Bitte/Antrag an die Krankenkasse/Krankenversicherung jetzt und nicht nach einer irgendwann stattfindenden Reha die Pflegebedürftigkeit und ggf. Anspruch auf Hilfe bei Demenz durch den MDK feststellen zu lassen.
  • Die berühmte polnische Pflegekraft kommt heute auch aus Litauen, Lettland, Bulgarien, Rumänien usw. Sehr häufig werden sie schwarz beschäftigt. Dann trägt der Auftraggeber (Deine Mutter oder Du) das volle Risiko, wenn es auffällt habt Ihr die gesamten Sozialversicherungsbeiträge alleine zu zahlen von einem Bußgeld mal ganz abgesehen. Die genannten 1.200,00 Euro - netto - sind leider Wirklichkeit, auch wenn da nicht unbedingt Können und Qualifikation hintersteht. Hinzukommt, dass da noch eigentlich die sozialabgabenpflichtigen Zuwendungen für Kost und Logie (Wert für die Sozialversicherung auch über 400.00 Euro im Monat hinzukommen. Der Preis ist mit Sicherheit verhandelbar, denn kein Mennormaler Bürger hat im Monat 1.200,00 Euro Taschengeld.
  • Bei der Auswahl der Pflegedienste sehe ich keine Präferenz hinsichtlich privater ambulanter Dienst oder Diakonie/Caritas. Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass Diakonie/Caritas höhere Sätze abrechnen können, aber damit ist natürlich auch die Leistung aus der Pflegeversicherung früher aufgebraucht. Entscheidend für die Auswahl des Pflegedienstes sollten die aktuellen Empfehlungen/Referenzen vor Ort, die Qualifikation der Mitarbeiter, die Zuverlässlichkeit und das Vertrauen sein.
  • Eine bezahlbare 24 Std Pflege wird übrigens auch durch deutsche Pflegedienste angeboten (wir haben so einen), da muss man nicht zwangsläufig auf als legal angepriesenen Agenturen zurückgreifen, bei denen sich die Legalität der Beschäftigung nach einer Anfrage beim Zoll schnell in Luft auflöst. Wichtig ist aber natürlich zuerst zu klären, ob Leistungen aus der Pflegeversicherung (Pflegestufe) zu erwarten sind.

Alles in allem kommt eine schwere Zeit auf Euch zu, die Nerven, Kraft ,Geld und Verzicht auf Freizeit kostet. Ich wünsche Euch die Kraft dabei ständig an die Würde und das Wohlergehen Deines Vaters zu denken, denn damit ist auch auf lange Sicht Deinem Wohlergehen gedient.

Gruß Udo

...zur Antwort

Hallo divisi,

dies ist immer eine spannende Frage und in der Praxis werden die unterschiedlichsten Beträge gezahlt.

Auch ohne Pflege- und Betreuungsbedarf werden ja für Haushaltshilfen auch unterschiedliche Beträge gezahlt.

Von den illegalen Arbeitsverhältnissen abgesehen erhält eine Vollzeitkraft zwischen 1.400 € und 4.000 € Brutto. Der Geldbeutel und die Ansprüche des Arbeitgebers sowie selbstverständlich das Können der Kraft bestimmen das Gehalt.

Das Hilft Dir natürlich nicht weiter, darum versuche ich mal einen anderen Ansatz, der die Wirklichkeit berücksichtigt.

Das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld (Pflegestufe 2 = 440,00€) bzw. die Pflegesachleistung (Pflegestufe 2 = 1.100€) ist dafür vorgesehen, die Defizite zu mildern. Alle wissen, dass dies nicht ausreicht um die Defizite voll auszugleichen.

Die unterschiedlichen Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen machen deutlich, dass man den Angehörigen bzw. nachbarschaftlichen oder ehrenamtlichen Helfern zumutet die Tätigkeit für sehr viel weniger Geld zu leisten als der Pflegedienst bzw. die Pflegeeinrichtung.

Richtig ist aber auf jedem Fall, dass der Pflegebedürftige über das Pflegegeld selber frei entscheidet und dies nicht erhält um seine normalen Bezüge aufzustocken, sonder um die pflegebedingten Defizite auszugleichen.

Angemessen halte ich mindeste die volle Weitergabe des Pflegegeldes an die pflegenden Angehörigen.

Wenn die wirtschaftliche Situation des Pflegebedürftigen es zulässt, ist es in meinen Augen auch nicht verwerflich, den Satz für die Pflegesachleistungen zu veranschlagen. Hier ist aber zu berücksichtigen, dass es dann zu einem Arbeitsverhältnis kommt und je nach Höhe entweder als Minijob oder als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angemeldet werden muss.

Hier gilt wie im richtigen Leben immer die Vertragsfreiheit. Die wirtschaftliche Potenz der Beteiligten, die moralisch und ethischen Bindungen zwischen den Angehörigen wird wohl letztlich den Ausschlag geben.

Im richtigen Leben erledigt sich dies meistens einvernehmlich von selbst.

Gruß

Udo

...zur Antwort

Hallo Wichita69,

da will ich mal zu Deiner Frage zurückkommen.

Wie ich verstanden habe, geht es hier um eine Verhinderungspflege im Sinne der Pflegeversicherung. Den Anspruch hast dann aber nicht Du, sondern Euer Vater.

Bei den Personen, die diese Verhinderungspflege leisten, wir unterschieden zwischen Angehörigen, gewerbliche Kräfte (z.B Pflegedienst) und anderen Personen. Die von Dir beschriebene (ost)europäische Hilfe gehört zu den anderen. Da gibt es überhaupt keine Bedenken, denn selbst wenn Sie bei Euch im Haus wohnt und dort gemeldet ist, wird sie ja nicht zum Familienmitglied. Ein Untermieter wird auch nicht automatisch Mitglied der Familie. Alle anderen Fragen, die bei einer dauerhaften Beschäftigung aufgeworfen werden (Scheinselbständigkeit, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung Mindestlohn usw.) sind in Deinem Fall zu vernachlässigen. Ich finde, dass die Kraft für diese Verhinderungspflege noch nicht einmal angemeldet werden muss. Der Fall ist vergleichbar damit, dass ein guter Freund für die Zeit Eurer Abwesenheit bei Euch einzieht, Euren Vater betreut und Dein Vater Ihm als Anerkennung und Ersatz für den Aufwand Geld aus dem Topf Verhinderungspflege zahlt. Eine normale Quittung von dieser Privatperson reicht für die Pflegeversicherung aus. Hier entsteht kein Arbeitsverhältnis und wenn der Vertrag nicht mit einer Vermittlungsagentur, sondern direkt mit der Kraft gemacht wird, dürfte es überhaupt keine Bedenken geben.

Ich bin mir sehr sicher, doch eine Nachfrage bei der Pflegeversicherung würde Dir absolute Sicherheit geben.

Viel Erfolg und gute Erholung

...zur Antwort

Hallo Freiwald, gerne will ich versuchen, Deine Fragen zu beantworten. Erstmal zu den offensichtlichen Fragen. Ja, es ist möglich jemanden mit Pflegestufe 3 zuhause zu pflegen, ich mache dies seit 14 Jahren bei meinem erwachsenen Sohn, er hat Pflegestufe 3 Härtefall. Wie das aussieht? 168 Stunden die Woche, Woche für Woche, Jahr für Jahr. Ich kann das Haus nur verlassen, wenn jemand anderes übernimmt. Für die Familie allein - auch mit Unterstützung durch einen Pflegedienst (bei uns kommt er morgens zur Grundpflege) - auf Dauer nicht zu bewältigen. Wir haben zur Entlastung eine Haushaltshilfe, die bei uns im Haus wohnt, in Vollzeit (40 Std/Woche) fest angestellt. Trotzdem bleiben für mich 128 Stunden die Woche übrig. Ich bin in der glücklichen Lage, dies körperlich und psychisch leisten zu können, außerdem haben wir optimale Bedingungen. Alle Hilfsmittel vorhanden, vom Lifter über Transferhilfen und Rollstuhl bis zum optimal eingerichteten Krankenzimmer. Es ist nicht leicht, aber als Vater für das Kind selbstverständlich, wenn man es kann. Wie es geregelt werden soll, wenn ich mal nicht mehr kann habe ich ausgeblendet, ich weiß es nicht.

Wie viele Stunden der Pflegedienst täglich bei Deinem Vater wäre ist so nicht zu beantworten, weil der Pflegedienst nicht nach Zeit sondern nach Leistungen abrechnet, da steht zwar auch in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Zeit hinter, nur redet man nicht darüber. In der Praxis könnte das Geld der Pflegeversicherung ungefähr für zwei Einsätze am Tag reichen, die morgendliche und abendliche Grundpflege, so dass ungefähr eine Zeit von 1 bist 1 1/2 Stunden Gesamtzeit dabei herauskommt.

Nun aber zu den Fragen/Problemen, die zwischen den Zeilen stehen. Du bist ein wenig von dem Informations- und Entscheidungsprozess abgeschnitten. Du siehst, dass Dein Vater, Dein Vater der immer stark und irgendwie Vorbild aber zumindest Orientierungspunkt war, jetzt hilflos wie ein Baby ist, mit Windeln und zur Pflegeerleichterung mit Katheter, muss gefüttert werden und kann sich wie ein Baby nicht mit Sprache deutlich mitteilen. Dies entsetzt Dich vermutlich und vor allem Deine Hilflosigkeit, weil Du es nicht ändern kannst. Du weißt keine realisierbare und bessere Lösung als das Heim. Ich bin überzeugt, dass Deine Familie (Mutter, Schwester, Schwager usw.) dies genauso empfinden. Unglücklich und hilflos und überfordert.

Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass Dein Vater heute nicht mehr die Vorstellungen von vor 20 Jahren haben muss. Ich will aus Liebe nicht, dass meine Kinder mich pflegen, denn ich weiß was es bedeutet - für die ganze Familie. Ich will auch nicht, dass meine Frau mich pflegt, doch dass kann ich unter Umständen nicht verhindern, denn auch sie darf ihre Liebe zu mir ausleben, doch bei aller Liebe gibt es auch grenzen, die wir nicht überwinden können.

Ich halte es durchaus für möglich, dass Deine Familie aus Hilflosigkeit und voller Ohnmacht aber in Liebe zu dem Vater sich schweren Herzens entschieden hat Deinen Vater in einer stationären Einrichtung pflegen zu lassen, weil er nur so eine halbwegs vernünftige und würdige Pflege erhält.

Zum verstehen "Ihrer" Entscheidung wäre es natürlich besser mit der Familie zu sprechen und sich gegenseitig zuzugestehen, dass es eine unendlich traurige Geschichte ist, die Euch alle überfordert. Vielleicht kommt Ihr dann zu dem Ergebnis, dass es Eure Entscheidung ist.

Dies ist meine Sicht der Dinge, ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, ich habe in meinem Leben auch noch eine ganze Reihe an Fragen, auf die ich jetzt noch keine Antwort habe oder haben will.

Alles Gute

Udo

...zur Antwort

Hallo Sandy, ich unterstelle mal, dass für die zu pflegende Person eine Pflegestufe anerkannt ist und sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält. Dann handelt es sich bei der Urlaubsvertretung um Verhinderungspflege. Du bist auch kein pflegender angehörige, da das Verwandtschaftsverhältnis zu der zu pflegenden Person zu weitläufig ist. Du wärst dann ein pflegender Laie, der nicht gewerbsmäßig handelt. Die Leistungen der Pflegeversicherung für Verhinderungspflege können dann vollkommen abgabenfrei an dich weitergeleitet werden. Es besteht kein Konflikt zu anderen Beschäftigungsverhältnissen und keine Meldepflicht.

Das einzige was du entscheiden musst, ist ob du der Aufgabe gewachsen bist.

Viel Erfolg und alles Gute

Udo

...zur Antwort

Hallo,

wie ich ja bereits im Juni 2012 schrieb habe ich auch einen Brief erhalten und geantwortet.

nun habe ich die Reiseunterlagen für 4 Tage Venedig erhalten. Sieht alles gut aus, bisher sind mir keine Kosten entstanden.

Ich werde mich im November, nach Rückkehr wieder melden.

...zur Antwort
Angeln in und um Köln

Hallo, ihr Schlauen und die, die es werden wollen. Ich beschäftige mich nun seit einigen Tagen mit der Frage:

WO darf ich in Köln und Umgebung ca. 20min Autofaht) angeln?

Bald hab ich meinen Fischereischein und möchte diesen natürlich auch nutzen. Seit vielen Jahren bin ich zu Gast in verschiedenen Angelparks sprich "Forellenpu..s". Diese künstlichen Gewässer, in die tonnenweise Fisch reingekloppt wird, gehen mir allmählich auf den Zeiger. Am liebsten hätte ich natürlich einen schönen kleinen Fluss direkt im Garten, wo ich mich nach Feierabend gemütlich hinchillen kann und den ein oder anderen Barsch oder Zander rausziehen kann. Ich möchte halt die Möglichkeit haben zu jeder Uhrzeit und wann immer es mir in den kram passt zu angeln (oder ein gutes Buch zu lesen, während der Wurm badet)

Ich scheue mich ein wenig davor, in einen Verein einzutreten. Der Rhein reizt mich weniger, obwohl die bedingungen schon so sind, wie ich es mir wünsche. Einmalige Zahlung der Jahreskarte und ab gehts.

Kennt Jemand Gewässer, die ich hier nutzen darf? Eine Karte, Link, Beschreibung ect. ich bin für alles dankbar. Am liebsten natürlich eine Karte mit allen Gewässern drauf mit passender Beschreibung, von wem dieser Teich, Fluss ect bewirtschaftet wird, bzw wo ich die Karte herbekomme ect.

Zusatzfrage: Ich hab bei mir in der Nähe einen kleinen Tümpel, in dem jede Menge Fisch ist. Kaum Jemand kennt das Gewässer. Nahezu unzugänglich wegen der steilen Böschung und der Autobahn, die drumführt. Kein Naturschutzgebiet! An wen könnte ich mich wenden bezüglich einer Erlaubnis? Oder Darf ich da mit meinem Schein einfach reinhalten, da der Teich nicht bewirtschaftet wird?

So, viel Text, ein Sinn, ich mag angeln. Jetzt! Gleich! Heute Nacht!

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

...zum Beitrag

Da habe ich noch etwas gefunden. Den Cölner Angel- und Gewässerschutzverein

http://www.cagev.de/Coelner_Angel_und_Gewaesserschutzverein/Startseite.html

Da lohnt sich auch eine Mitgliedschaft.

und

Angelsport Steinborn in Köln Mühlheim

vielleicht hilft dies. Ich für meinen Teil habe, so glaube ich, etwas gefunden.

:-)

...zur Antwort
Angeln in und um Köln

Hallo, ihr Schlauen und die, die es werden wollen. Ich beschäftige mich nun seit einigen Tagen mit der Frage:

WO darf ich in Köln und Umgebung ca. 20min Autofaht) angeln?

Bald hab ich meinen Fischereischein und möchte diesen natürlich auch nutzen. Seit vielen Jahren bin ich zu Gast in verschiedenen Angelparks sprich "Forellenpu..s". Diese künstlichen Gewässer, in die tonnenweise Fisch reingekloppt wird, gehen mir allmählich auf den Zeiger. Am liebsten hätte ich natürlich einen schönen kleinen Fluss direkt im Garten, wo ich mich nach Feierabend gemütlich hinchillen kann und den ein oder anderen Barsch oder Zander rausziehen kann. Ich möchte halt die Möglichkeit haben zu jeder Uhrzeit und wann immer es mir in den kram passt zu angeln (oder ein gutes Buch zu lesen, während der Wurm badet)

Ich scheue mich ein wenig davor, in einen Verein einzutreten. Der Rhein reizt mich weniger, obwohl die bedingungen schon so sind, wie ich es mir wünsche. Einmalige Zahlung der Jahreskarte und ab gehts.

Kennt Jemand Gewässer, die ich hier nutzen darf? Eine Karte, Link, Beschreibung ect. ich bin für alles dankbar. Am liebsten natürlich eine Karte mit allen Gewässern drauf mit passender Beschreibung, von wem dieser Teich, Fluss ect bewirtschaftet wird, bzw wo ich die Karte herbekomme ect.

Zusatzfrage: Ich hab bei mir in der Nähe einen kleinen Tümpel, in dem jede Menge Fisch ist. Kaum Jemand kennt das Gewässer. Nahezu unzugänglich wegen der steilen Böschung und der Autobahn, die drumführt. Kein Naturschutzgebiet! An wen könnte ich mich wenden bezüglich einer Erlaubnis? Oder Darf ich da mit meinem Schein einfach reinhalten, da der Teich nicht bewirtschaftet wird?

So, viel Text, ein Sinn, ich mag angeln. Jetzt! Gleich! Heute Nacht!

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

...zum Beitrag

Ja 1986Cologne,

diese Antworten auf diese Frage hätte ich auch gerne gelesen.

Mir scheint, die Angler sind in diesem Forum nicht unterwegs, zumindest die Kölner nicht.

Gestern habe ich einen Angler am "Haus am See" unweit des Geisbockheims gesehen. Angeblich bekommt man in Mühlheim eine Erlaubniskarte, in einem Angelshop.

Der Rhein st auch nicht so der Renner für mich, weil ich zu unerfahren bin und eigentlich mehr Ruhe wünsche.

Vielleicht bekommen wir ja noch Antworten oder wir tauschen unsere Erkenntnisse aus.

;-)

...zur Antwort
Pflege der eigenen Mutter zuhause/ Förderung

Hallo,

ich plane den Bau eines Hauses mit barrierefrei eingerichteter Einliegerwohnung für meine Mutter. Ich möchte sie unter allen Umständen bis zu ihrem Ende in der Nähe haben und später notfalls auch pflegen. Ich weiß, dass sie lieber vorher aus dem Fenster spränge als in eine Pflegeheim zu gehen. Meine noch etwas jüngere Schwiegermutter, die ebenfalls in unserer Nähe wohnt, ist examinierte Pflegekraft. Leider hat sie sich (in diesem kranken Pflegesystem) krank geschuftet. Würde aber zumindest bei der Pflege meiner Mutter helfen und fachlich beraten. Leider ist das Pflegegeld m.M.n. relativ unfair unterteilt (hier: Schleswig-Holstein). Private Pflege (durch Angehörige, etc) zwischen 300 und 700 Euro plus eventuelle Zulage (je nach Pflegestufe und zusätzlicher Krankheiten). Kommerzielle Pflege (Altenheim, Mobiler Dienst) zwischen 1000 und 1600 Euro. Meiner Meinung für die private Pflege eine saftige Ohrfeige und keine zusätzliche Motivation (neben der emotionalen und familiären). Zum anderen gibt es meines Wissens für Barrierefreies Wohnen nur eine Darlehensförderung für den Umbau (KfW 159) nicht jedoch für den Neubau einer barrierefreien Wohnung. Etwaige andere passende Förderungen oder Zulagen habe ich bisher auch nicht in Erfahrung bringen können. Somit bleibt hier nur die Miete meiner Mutter (die ich jedoch minimal ansetze, da sie eben auch wegen der horrenden momentanen Miete für eine single Rentnerin zu meiner Familie und mir ziehen soll) plus die Absetzbarkeit der Pflege bei der Steuer.

Nun die Fragen: 1) Weiß jemand von irgendwelchen anderen Möglichkeiten der Förderung oder Zulagen oder steuerlichen Erleichterungen, etc pp für das barrierefreie Neubauen?

2) Gibt es irgendeine legale Möglichkeit an ein erhöhtes Pflegegeld zu kommen oder das kommerzielle Pflegegeld zu bekommen (z.B. die private Einrichtung eines kleinen Pflegedienstes, der dann nur meine Mutter betreut oder eine pflegedienstliche Selbständigkeit im meiner Schwiegermutter (und deren Mann, der ebenfalls ausgebildeter Krankenpfleger ist)?

Um Unmutsgedanken vorzubeugen: Meine Familie und ich planen einen großes Mehrgenerationenprojekt. Wir haben ein großes Grundstück gekauft und bebauen und renovieren dies so, dass unsere gesamte Familie alt und jung dort zusammenlebt. (Ja die zwischenmenschlichen Kompromisse und Probleme sind uns klar und bereits hinlänglich besprochen). Ich opfere jedoch (gerne) viel Geld, Zeit und Energie für diese Sache. Ich möchte hier nicht den Staat betrügen und meine Mutter kommt so oder so zu uns. Ich möchte nur eine gewisse Fairness und finanzielle Absicherung finden. Aus der Berufserfahrung meiner Schwiegermutter kennen wir den Pflegedienst, die Bezahlung, Behandlung und Schufterei der PflegerInnen und Patienten zur Genüge. Meine Schwiegermutter hat ihren Job (leider) sehr leidenschaftlich und patientenorientiert ausgeführt und zahlt nun mit ihrer Gesundheit dafür.

Danke für Eure Antworten!

...zum Beitrag

Hallo loempl,

Ein großes Projekt, dass Du Dir vorgenommen hast, sowohl wirtschaftlich wie auch körperlich und psychisch, aber sicherlich stemmbar.

Das Geld ist bei häuslicher Pflege immer ein Thema, auch wenn dies bei der Betrachtung der Aufgaben und der familiären sowie persönlichen Belastung letztendlich unbedeutend ist.

Aber der Reihe nach.

Wenn eine Pflegestufe zuerkannt ist, gibt es einen Zuschuss für Behindertengerechte Ein- und Umbauten. Da ist auch an eine pflegerechte Einrichtung wie z.B Waschbecken im Zimmer zu denken und Türschweller, die es ermöglichen mit dem Rollstuhl auf die Terrasse zu fahren.

Für beides gibt es kompetente Beratung durch die Pflegeversicherung und ihren KompetenzZentren oder Pflegestützpunkten. Trotz aller Kompetenz ist es aber erforderlich, dass Du selber entscheidest und Vorstellungen entwickelst, da jeder Fall anders ist und die Berater oftmals nicht Bilder von der konkreten Situation vor den Augen haben (haben wollen oder können).

Für die Organisation der Pflege ist es auch wichtig, ob eine Pflegestufe zuerkannt wurde. Die Mittel sind immer begrenzt und bedeuten nur einen Zuschuss. Ich nutze seit 14 Jahren die Möglichkeit der Kombipflege. Bedeutet: Am Morgen kommt der Pflegedienst zur Grundpflege und die restlichen Pflegearbeiten machen wir selber. Für uns beginnt der Tag dann etwas gemütlicher und für die nicht in Anspruch genommenen finanziellen Leistungen wird anteilig ein Pflegegeld von der Pflegeversicherung gezahlt.

Dein Vorhaben, nur eine minimale Miete zu verlangen ehrt Dich, doch auch hier sind steuerliche Aspekte zu betrachten, wenn Du zu wenig verlangst, dann schlägt das Finanzamt zu und Deine Mutter fühlt sich unter umständen abhängig und auf Almosen angewiesen. Eine vernünftige, will sagen eine angemessene Miete erleichtert Euch allen das Leben. Deine Mutter hat das Gefühl für sich selber zu sorgen, das Finanzamt stell keine Forderungen hinsichtlich geldwerter Vorteile und Du kannst dasGeld für zusätzlich Hilfskräfte zu Deiner Entlastung oder zum Verwöhnen Deiner Mutter einsetzen.

Auf jedem Fall empfehle ich, eine Beratung durch die Fachkräfte der Pflegeversicherung. Diese Beratungsstellen sind regional sehr unterschiedlich strukturiert, so dass Du bei der Pflegeversicherung und/oder der Gemeinde nachfragen musst.

Hilfreich ist auch die "zusätzliche" Beratung durch einen Pflegedienst. Auch wenn die immer Gewinnabsichten haben müssen, findest Du hier oft sehr gut informierte und Ausgebildete Kräfte, die nach der Beratung für uns eine enorme Wissensbereicherung sind.

Ich denke, dass Du nach der Beratung durch die Pflegeversicherung und den Pflegedienst und unter Umständen durch den Steuerberater in der Lage bist selber kompetent zu entscheiden, was für Euch das Beste ist.

Viel Erfolg

...zur Antwort

Ich habe nun auch solch einen Brief erhalten. Da kein Kostenrisiko erkennbar war, wählte ich die kostenlose 800er Nummer und siehe Da

ein Reise für zwei Personen 4 Tage Venedig.

Die Unterlagen sollen in ca. 3 Wochen kommen.

Die im Nachspann üblichen Bemühungen mich für Lotteriespiele zu gewinnen waren bei mir erfolglos.

Nun warte ich eben die Wochen ab uns will mal sehen was da kommt.

Ich werde hier über das Ergebnis berichten.

Wäre schön, wenn die anderen auch über Ihre Erfahrungen berichten würden.

Gruß

Udo

...zur Antwort
Entscheidung über Art der Pflege

Hi,

habe schon eine Frage gestellt zu dem Thema. Allerdings kamen Antworten, dass die Pflegende selbst entscheidet, dass die nächste Angehörige entscheidet, wenn die Pflegende nicht ihren Willen äußern kann, dass die Ärzte empfehlen, dass das Sozialgericht entscheidet oder dass der entscheidet, der es bezahlt. Also muss ich wohl die Situation genauer beschreiben und hoffe dann auf sicherere Auskunft.

Also meine Oma war lange nur körperlich schwach, geistig aber fit und wurde von meiner Mutter gepflegt. Es gab einen Pflegedienst, der sie dabei unterstützte, der kam aber hauptsächlich nur zum morgendlichen waschen. Meine Mutter organisiert Küche und Essen und alles gut, aber geistig baut sie selbst ab. Noch nicht so stark, dass es sofort wahrnehmbar wird.

Oma ist nun mit Schlaganfall im Krankenhaus. Zur Zeit kann sie NICHT entscheiden. Die Ärzte empfehlen die Heimunterbringung und damit ist meine Mutter auch ERSTMAL einverstanden. Allerdings sagt sie, dass sie Oma wieder zu sich holt, sobald es ihr besser geht.

Ich als Enkeltochter hätte lieber, dass meine Oma selbst dann im Heim bleibt. Weil ich glaube, dass meine Mutter mit der Pflege überfordert ist. Sie sorgt zwar für Essen- aber wenn etwas ist, was nicht so ganz alltäglich ist, telefoniert sie mit mir oder anderen, klagt, aber nimmt keinen Rat an. Es bleibt beim Klagen. In einem Heim wüsste ich wenigstens, dass jemand SCHNELL reagiert, statt erst rumzutelefonieren.

Leider wird meine Mutter nicht auf mich hören. Entscheidet sie als nächste Angehörige dennoch?

...zum Beitrag

Hallo Guinan,

da hast Du eine Frage, die in den Familien sehr emotional belastet diskutiert und beantwortet wird. Schließlich will jeder die beste Regelung und jeder fühlt sich verpflichtet das Beste zu tun.

Deine Frage nach der Entscheidungsberechtigung ist schwer zu beantworten, denn ich habe nicht gelesen, dass eine Betreuung angeordnet wurde, so dass Deine Oma selbst entscheiden muss/darf. Alle Helfer (Angehörige/Ärzte usw. ) dürfen nur den vermeintlichen Willen Deiner Oma umsetzen. Wichtig ist in meinen Augen, dass das Amtsgericht einen Betreuer einsetzt. Dies kannst auch Du anschieben, denn mir scheint ein dringender Handlungsbedarf gegeben. Ob da ein Familienangehöriger (Deine Mutter oder ... oder Du) oder ein Berufsbetreuer eingesetzt wird entscheidet dann das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht).

Die Frage nach der Unterbringung hast Du sehr gut beleuchtet. Sie ist aber vollkommen unabhängig von der Betreuung, denn der Betreuer ersetzt die fehlende Entscheidungs- und Handlungskompetenz und ist selber für die Pflege in keiner Weise zuständig, er muss Sie nur organisieren.

Ich selber Pflege zuhause seit 14 Jahren mit der Aufgabenstellung "rund-um-die-Uhr". Kein leichtes Brot aber ein starkes Team unterstützt mich, so dass ich Hilfe habe, wenn ich mal wieder an meine Grenzen Stoße.

Ob Deine Mutter die ideale Pflegerin ist, sei dahin gestellt, sicherlich fühlt sie sich verpflichtet und würde sich als Versager fühlen, wenn sie die Aufgabe nicht übernimmt. Wie schnell die Grenzen erreicht werden weiß ich aus eigener Erfahrung - Überforderung droht. Man kann auch seine selbst auferlegte Pflicht erfüllen, wenn die Oma im Heim ist, häufige und regelmäßige Besuche und Zuwendung. Dies ist dann viel leichter als wenn mann dann noch emotional und körperlich durch die Pflege restlos erschöpft ist.

Wäre meine Anregung, auch wenn ich selber meinen Sohn um jeden Preis zuhause behalten werde.

Viel Erfolg und Kraft

Gruß

Udo

...zur Antwort

Hallo Ingeglebe, ich wundere mich auch, dass Du für Deine Tochter nachfragst. Mit 50 Jahren sollte eine gewisse Selbständigkeit und Abnabelung stattgefunden haben.

Ich meine, dass Deine Tochter ein selbstbestimmtes Leben führen darf.

Selbst für mich als Atheisten ist es selbstverständlich, dass Entlohnung nicht nur in Euro und Cent erfolgen kann und muss. Ich gehe davon aus, dass Deine Tochter durch diese Hilfe einen Ideellen Gegenwert erhält, der sie zufrieden stellt.

Das Schielen auf ein mögliches Erbe möchte ich ihr gar nicht unterstellen, kann es sein, dass Du Deine Maßstäbe anlegst.

Ich würde Dir auch dringend raten, dich nicht in die Angelegenheiten zwischen Deiner Tochter und der alten Dame einzumischen, es sei denn, Du gönnst Deiner Tochter nicht das gute Gefühl.

Bitte unternimm nichts, denn Du bist nicht der Vormund Deiner Tochter und auch nicht der alten Dame und es ist nun mal so, dass wir Menschen unterschiedlich sind. Deine Meinung ist nur allein Deine Meinung, es gibt unterschiedliche Werthaltungen und Lebensphilosophien - wie Du am Beispiel Deiner Tochter siehst.

Es wäre schön, wenn Du das Glück und Wohlergehen Deiner Tochter in den Fokus stellst und nicht Deine von mir nicht geteilten Werte und Normen.

Gruß

Udo

...zur Antwort

Hallo Pedro,

geh mal auf die Seite der Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/nn_219246/Navigation/zentral/Formulare/Unternehmen/Haushaltshilfen/Haushaltshilfen-Nav.html Die Zentrale Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur kann Dir helfen, unter dem Stichwort "Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftige" vermittelt sie vollkommen legal und kostenlos Haushaltshilfen. Auch die Arbeitserlaubnis für Kräfte aus Bulgarien und Rumänien wird zugesagt und erteilt. Ich nutze diese Möglichkeit seit vielen Jahren und habe sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Leute bei der ZAV sind kompetent, hilfsbereit und haben im Allgemeinen Erfahrung, so dass sich ein Anruf immer lohnt. Sie Schreiben über die Partneragenturen der jeweiligen Länder die angebotene Stelle aus und fungieren als Schaltstelle, Vermittler (ohne hierfür Geld in die Tasche zu stecken) helfen aber auch, wenn Du jemanden gefunden hast und eine Arbeitserlaubnis brauchst.

Viel Erfolg

...zur Antwort

Hallo Paulvon Basum,

die Leute vom ambulanten Pflegedienst haben grundsätzlich recht. Wir hatten auch diese Probleme.

Die stationären neigen dazu sehr schnell eine Katheterversorgung zu realisieren, es erleichtert schließlich die Pflege. Wenn dann alles gewissenhaft gemacht wird (Klammer zu, Urin anstauen und gezielt ablassen, große Sauberkeit) können Blaseninfektionen verhindert werden. Die Gefahr ist dann natürlich, dass es dann doch zum Einnässen kommt, weil die Klammer zu spät geöffnet wurde und der Druck nicht gehalten werden kann.

Ich bin sehr für eine geregelte Inkontinez, dann sind Blasenentzündung genauso selten wie bei den Gesunden. Im Gegensatz zur Blasenentzündung ist Inkontinenz keine den Organismus belastende Erkrankung.

Ist natürlich aufwändig, denn selbst bei Versorgung mit gutem Nässeschutz (Molicare Super plus) muss dieser regelmäßig gewechselt werden um die Haut zu schützen und nicht irgendwelchen Pilzerkrankungen Tor und Tür zu öffnen.

Ich würde auf den Katheter verzichten, weil der Katheter kein Allheilmittel ist und es auf die individuelle Situation ankommt.

Ist aber keine leichte Entscheidung, und eine Entscheidung, die nur Ihr treffen könnt. Vielleicht hilft Euch ein Beratungsgespräch mit dem Hausarzt, denn er kennt ja auch Eure spezielle Situation.

Viel Erfolg und ein glückliches Händchen

...zur Antwort