Darf Händler pauschale Kosten ansetzen bei Gewährleistungsanspruch?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mir vor knapp zwei Jahren Kopfhöher bei Amazon bestellt. Versender ist Beyerdynamic.

Jetzt musste ich vor Kurzem leider feststellen, dass meine KH auf einmal einen schlechten Ton abgeben und auch kein Bass mehr wahrzunehmen ist. Es gibt keinen mir direkt zurückzuführenden Grund (bzw. Vorfall), der für einen solch auftretenden Defekt gesorgt haben könnte. Lediglich ein Verschleiß durch alleiniges Hören wäre in dem Fall plausibel. Und das will ich mal stark bezweifeln. Immerhin sind die KH schon in der höheren Preisklasse anzufinden. Zudem sind sie qualitativ hochwertig (subjektive Meinung).

Da der Kauf über Amazon abgewickelt wurde, habe ich den Händler auch über das Portal kontaktiert. Dieser verwies allerdings in seiner Antwort auf den eigenen Shop. Dort im Footer befindet sich eine Verlinkung zur Erstellung eines Reklamationsantrags. Hier beschreibt der Händler pauschal Anfallende Kosten (pro Stunde) für gewisse Produktgruppen. Ein Kostenvoranschlag wird dem Kunden vorab jedoch übermittelt.

Dies hat mich stark irritiert. Zumal ich von meiner Gewährleistung gebrauch mache und gerne eine Beseitigung des Mangels oder einen Austausch der Mangelhaften Ware wünsche. Die Beweislastumkehr von 6 Monaten oder mittlerweile glaube ich sogar einem Jahr ist vorüber. Naja unabhängig davon, darf mir der Händler doch keine Kosten aufdrücken, wenn ich Gewährleistungsrechte geltend mache, oder? Also sofern tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt. Des Weiteren ist es doch auch gar nicht gestattet bei Amazon auf den externen Shop zu verweisen, oder? Naja ich habe gefordert, dass jegliche Prozesse über das Amazon-Portal (also dem Shop, wo der Kauf stattfand) zu führen und einzuleiten, damit auch dort alles Dokumentiert ist. Leider umgeht der Anbieter irgendwie meine Anfrage. Jetzt wollte ich mich mal hier über die Situation absichern und den Status Quo ermitteln.

Amazon, Rechte, Bestellung, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Transportkosten, Rücksendekosten, Rücksendung, beweislastumkehr, Gewährleistungsanspruch, Kostenträger
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.