Genau so, für jede Immob. eine Anlage V

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Der Freibetrag gilt ab Eröffnung des P Kontos, unabhängig vom Eingang einer Pfändung. Darüber hinausgehende Guthaben werden für die Pfändung verwendet.

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arbeitslos ohne leistungen erhalten zu haben.

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Bei ALG II übernimmt das Amt die Beiträge zu KV, Bei Doppelzahlung muss die AOK die Beiträge erstatten, was sie ungerne tuen. Ohne Druck geht es nicht.

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Sozialleistung wird nicht gepfändet und der Lohn für den Vormonat auch nicht, aber besser die Bank über den Sachverhalt aufklären.

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Nein, so geht das nicht. Die RSV muss anteilig zurückgezahlt werde.

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Dein Limit beträgt nach wie vor 1070€, allerdings wird es kompliziert, wenn Du Monat für Monat etwas in den Folgemonat überträgst. 

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Die 1% Regelung stellt lediglich eine Einnahme (geldwerter Vorteil) bei der Steuer eine Rolle, beim Jobcenter (Hartz IV) lässt man es ausser acht.

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Ist alles rechtens. Hast Du kein Geld auf dem Konto muss die SK nichts einlösen. Du kannst dagegen nichts unternehmen. 

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na, dann starte mal durch. Antwort ja.

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es sind so oder so ESt-Erklärungen. Wenn die vereinfachte aufgrund der Einkommensarten zulässig ist, dann ja.

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nachzahlungem im sozialen bereich sind pfändungsfrei. der bank den nachweis zeigen, dass das geld von der arge kommt.

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Polizei, oder möchtest Du Dich so erniedrigen. Ich kann die Geschichte kaum glauben.

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