Hallo, ich habe eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen fürs zu schnelle fahren. Dazu ein Schreiben "Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt, in dem Daten zur Person (Halter/Fahrer) und Angaben zur Sache gefragt werden (Ich gebe die Zuwiderhandlung zu. / Ich gebe die Zuwiderhandlung nicht zu.)

Das Geld habe ich jetzt überwiesen, aber muss ich das schreiben zurück schicken oder ist es mit der Überweisung getan?