Der befristete Arbeitsvertrag einer Kollegin wurde im letzten Jahr nicht verlängert. Knapp 4 Monate danach wurde sie wieder eingestellt; der neue Arbeitsvertrag enthielt allerdings nicht die vorab ausgehandelten Konditionen (Übernahme aus dem alten Vertrag); u.a. wurde eben nicht die Betriebszugehörigkeit angerechnet. Dieses wäre mittlerweile aber noch der einzige Punkt, der geändert werden soll. Nach Rücksprache mit dem Betriebsleiter erhielt sie dann folgende Antwort: Überlegen Sie sich gut, ob Sie darauf beharren wollen; es gibt genügend andere, die Arbeit suchen. Wie ist die rechtliche Lage? Hat sie einen Anspruch darauf?