Ich habe ein P Konto, mein Freibetrag liegt bei 2400 €. Nun erwarte ich aber in den nächsten Tagen eine Unterhaltsvorschussnachzahlung von Juli 2017 - März 2018 in Höhe von knapp 2390 €, wodurch ich, durch meine anderen Einkünfte (Gehalt + Kindergeld), diesen Monat über den Freibetrag komme.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass UVG und Kindsunterhalt nicht pfändbar ist (ist Einkommen der Kinder und untersteht doch dem Pfändungsschutz?), ich mit dem Nachzahlungsbescheid zur Bank gehen und den Freibetrag einmalig hochsetzen lassen kann?!

Dann könnte ich den Nachzahlungsbetrag abheben und trotzdem noch auf Einkünfte bis hin zur Freigrenze verfügen.

Oder bin ich da nun auf einem absolut falschen Dampfer?