Der Bundeskanzler kann ja die Vertrauensfrage stellen. Wenn er hierbei nicht die Mehrheit des Parlaments (und somit nicht mehr das Vertrauen) hat kann der Bundespräsident auf Vorschag des Bundeskanzlers dieses innerhalb von 21 Tagen auflösen.

In Art. 68 GG steht: "Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt."

Somit kann das Parlament ja einfach einen neuen Kanzler wählen bzw. ein konstruktives Misstrauensvotum stellen.

Was bringt es dem Parlament die Vertrauensfrage zu verneinen und sich damit selbst aufzulösen? Warum stellen sie kein konstruktives Misstrauensvotum? So stimmen die Abgeordneten ja dafür, ihren Einfluss und ihre eigene Position im Parlament zu verlieren?!

Es ist ja bereits 3 mal passiert, dass der Bundestag aufgelöst wurde (1972 / 1982 / 2005). Warum wurde hier seitens des Bundestages kein konstruktives Misstrauensvotum gestellt?