Hallo,

folgende Situation: Ich habe zum Ende des Jahres meinen Zweitwohnsitz an meinem Studienort gekündigt, an dem ich einen Telefon- und Internetanschluss von Unitymedia habe. Gestern habe ich eine Kündigungsbestätigung von Unitymedia erhalten, in welchem allerdings nur das Ende des Vertrages zur regulären Frist bestätigt wurde; damit würde der Vertrag dann erst Mitte nächsten Jahres auslaufen.

Nun steht allerdings folgender Hinweis in der Bestätigung:

Bei einem Umzug in ein nicht von Unitiymedia versorgtes Objekt steht Ihnen nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.

Bitte senden Sie uns als Nachweis hierfür eine Kopie der Ummeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit darauf vermerkter Kundennummer zu. Falls wir keine Ummeldebescheinigung erhalten, akzeptieren wir Ihre Kündigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit.

Genau das trifft bei mir zu, da ich zunächst zurück nach Hause ziehe, wo wir bereits an einen anderen Vertragspartner gebunden sind. Da dies aber sowieso mein Hauptwohnsitz ist, muss ich mich ja gar nicht ummelden.

Wie gehe ich da jetzt am besten vor, bzw. was soll ich mir genau besorgen, damit das Sonderkündigungsrecht greift? Ich möchte nämlich nicht noch über ein halbes Jahr für etwas zahlen, was ich nicht mehr nutzen kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe :)