Ein Nachbar verstarb vor zwei Monaten. Die Familie hat bereits die Wohnung leer geräumt und der Nachmieter zieht in wenigen Tagen ein. Am Briefkasten steht noch der Name des Verstorbenen. Dort drin war jede Menge Werbung die bereits rausfiel. Darunter waren einige Briefe. Ich habe diese nun alle aussortiert und die Werbung vernichtet. Die Briefe habe ich ungeöffnet der Tochter in den Briefkasten geworfen, da diese genau gegenüber wohnt und auch die Wohnung geräumt hat. Allerdings spricht diese kein Wort mit mir, anscheinend etwas eigensinnige Person. Nun ja, habe ich eine strafbare Handlung begangen, in dem ich die Briefe entnommen und der Tochter eingeworfen habe? In ein paar Tagen wäre doch durch den Nachmieter eh der BK geleert worden. Ich tat es nur schon jetzt, da der BK überfüllt war und schon einiges rausfiel....