Kann mir mal ein Rechtsanwalt oder eine Hausverwaltung folgende Regelung über das Lüften der Fenster in einem Treppenhaus vorschlagen : Wenn jemand Küchengerüche ( meist Mittags ) im Treppenhaus riecht, kann die jenige Person von diesem Haus doch das Fenster zum lüften öffnen und ca. nach einer Stunde das Fenster wieder schließen. Wenn aber jemand morgens zur Arbeit geht und das Fenster öffnet und nach der Arbeit das geschlossene Fenster sofort wieder öffnet und das abends vor dem Schlafengehen wieder öffnet und dann die ganze Nacht das Fenster im offenen Zustand läßt, das Treppenhaus ist dann so kalt wie draußen und gerade ab Herbst in der kalten Zeit - kann da an der Hausordnung etwas bestimmt werden. Die Fenster im Treppenhaus sollten sowieso in der kalten Jahreszeit nur zum Kurzlüften benutzt werden - aber das generelle Schließen muß ab abends Bedingung sein. Wer kennt eine gute Hausordnung, wo dieser Text über die Treppenhaus-Fenster schon mal gelesen wurde ?