Guten Abend
Ich hätte eine Frage. Ich mache gerade mein Führerschein in Nordrhein-Westfalen und ich habe im April meine Theorieprüfung.

Ich möchte jedoch bis zu den Sommerferien (7. Juni) fertig mit dem Führerschein werden, damit ich mir in meinen Ferien keinen Kopf über die Fahrschule machen muss.

Meine Fahrschule hat mir gesagt das die Schüler durchschnittlich 25 Übungsfahrstunden zu den 12 Sonder(pflicht)fahrten Machen,

Meine Frage: muss ich unbedingt eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden machen, oder darf ich Theoretisch direkt nach den 12 Sonder(Pflicht)fahrstunden in die Prüfungen?

Ich kann nämlich schon Auto Fahren, da ich sehr Oft auf dem Verkehrsübungsplatz war.

Ich freue mich auf eure Antworten :))