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Antwort
Doch. Alle nicht per destllierungsverfahren hergestellten alkoholischen Getränke wie Wein, Sekt oder Bier dürfen Verkaufsstellen an 16-jährige verkaufen. Jedoch kann jeder Verkäufer selber entscheiden und z.B. nur an volljährige Personen Alkohol verkaufen. Nur im Kanton Tessin ist jeglicher Alkohol gesetzmässig ab 18 Jahren erhältlich.