Ich habe meiner Firma Geld zur Büroeinrichtung etc. vorgeschossen. Jetzt nehme ich diese Beträge gegen Belege wieder heraus.

Frage: Wann wird die Umsatzsteuer des Rechnungsbetrages als Vorsteuerabzug gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht. Ab Rechnungsdatum der Pivateinlage (Kaufdatum) oder ab Datum der Rücküberweisung von der Firma an mich (Kontobeleg)?