Hallo,
Ich bin 19 Jahre alt und beende im Juni die Lehre zum Berufskraftfahrer. Mir wurde ein Hilfstransport nach Kasachstan angeboten. Nun weis ich nicht ob ich diesen durchführen darf?
Gewerblich darf ich in meiner Lehrzeit ja nicht ins Ausland, wie sieht das nach Ende der Lehre aus? Fällt diese 21 Jahre regelung weg?
Falls diese "erst ab 21 ins Ausland" Regel zutrifft, wie sieht das bei einem Hilfstransport aus? Der fällt ja normalerweise unter einen Privaten Transport, ist ja nichts gewerbliches da der Transport von der Kirchengemeinde aus stattfindet.