Machtbefugnisse einer Oberstufenkoordinatorin?

Seid gegrüßt, liebe Frageleser :)

Vor ein paar Monaten bekam mein Gymnasium in Sachsen-Anhalt eine neue Oberstufenkoordinatorin und diese macht dem Sprichwort ,,Neue Besen kehren gut" alle Ehre. Sie ist eine sehr erfolgsorientirte Frau, das lässt sie die Schüler im Unterricht auch spüren, da jedes zweite Wort von ihr ,,success" ist (Englisch). Sofort begann sie, sich mehr durchzusetzen als der Schulleiter und erlaubt sich Sachen und Bestrafungen, bei denen die meisten nur mit dem Kopf schütteln würden. Schüler, die 1 Miute vor dem Unterrichtsbeginn erscheinen, können direkt draußen bleiben und den Unterricht am Wochenende nachholen, gleiches gilt für Klausuren und Kurzkontrollen. Sie verbietet den Toilettengang im Unterricht und bei Fehlstunden duldet sie ausschließlich ärztliche Atteste, hat man diese nicht (durch verspätete Busfahrten usw.) ist man bei ihr (später dann auch auf dem Zeugnis) in diesen Stunden unentschuldigt. Meine Frage lautet nun, ob dieses Handeln rechtens ist? Wie gesagt, sie scheint mehr Macht und Kontrolle über die Schule zu haben als der Schulleiter selbst und ich frage mich, ob eine Oberstufenkoordinatorin so hoch in der Rangliste an unserer Schule steht, dass sie sich das erlauben kann.. Kennt sich damit jemand aus bzw. kann mir sagen was sie darf und was nicht?

Vielen Dank im Voraus, sry für die lange Frage, aber es interessiert mich sehr. :)

Schule
Bei Polizeikontrolle Baggy mit Cannabis auf dem Boden liegend gefunden, wer hat Schuld?

Hallo Leute,

eine sehr Lange und natürlich rein hypotethische Frage:

Angenommen Person X konsumiert mit Person Y in einer Gruppe mehrerer unbeteiligten Personen einen Joint, plötzlich erscheinen 4 Polizisten, stellen bei Person X und Y sowohl den Joint als auch geringe Mengen Cannabis sicher. Person A lässt vor diesem Polizeibesuch ein Baggy fallen, die Beamten sehen dieses jedoch nicht. Aufgrund des Btm-Fundes bei X und Y werden alle aus der Gruppe kontrolliert, Person A wird ebenfalls kontrolliert und darf (nachdem nichts gefunden wurde) gehen. Zuguterletzt wird Person B (kein Kiffer und absolut unbeteiligt an der Sache) ca. 15min. nach Person A kontrolliert und das aus reinem Zufall neben ihm liegende Tütchen mit 3g Cannabis wird während seiner Kontrolle von den Beamten entdeckt. Person B wird daraufhin sofort mit auf's Revier genommen und ihm droht nun eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen's BtmG. Ist so eine Situation rechtens? Person B befand sich während der Kontrolle unter ständiger Beobachtung der Beamten (es waren 4 qualifizierte Polizisten!), auf dem Revier wurde weder ein Drogentest durchgeführt, noch wurden Fingerabdrücke entnommen um den Besitz des Tütchens zu klären. Die Polizei benutzt Person B jetzt als Druckmittel gegen die Gruppe, um herauszufinden, wem das Baggy gehört. Sollte Person A zugeben, dass es sein Baggy war? Person B hat bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, was jedoch wenig bringen wird. Wie sollten sich B und A nun verhalten? Was für Konsequenzen drohen B wirklich?

Demjenigen schon mal gebührenden Dank, der es bis hier hin geschafft hat. Ich weiß es ist eine sehr komplizierte Geschichte aber ich würde sehr gerne wissen was da passieren könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Recht, Cannabis, Konsequenzen, Betäubungsmittelgesetz
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