Ich habe mich letztes Jahr bei der Landespolizei Schleswig-Holstein für den gehobenen Dienst beworben. Ich habe alle Einstellungstest, sowie die medizinische Eignungsprüfung, bestanden und im November erhielt ich dann (unter Vorbehalt) eine Zusage zum gehobenen Dienst. Das Studium würde dieses Jahr am ersten Augunst beginnen. Mein Problem ist jetzt, dass ich mir gerne noch ein Tattoo auf der Brust stechen lassen würde. Das Tattoo wäre in Verbindung mit der Dienstkleidung nicht sichtbar und entspricht somit den Vorschriften. Könnte es bei der zweiten ärztlichen Untersuchung deswegen zu Problemen kommen? Schließlich habe ich bei meiner Bewerbung kein Tattoo angegeben, weil ich es damals ja noch gar nicht hatte.