Also, es kann sein, dass sich das mittlerweile geändert hat aber bei mir so: Die aktuelle Regelung in Bayern ist, dass man eine Sondergenehmigung für das Erhalten einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beantragen kann (Dies geschieht bei der Fahrerlaubnisstelle). Diese Sondergenehmigung musst du eben Begründen warum du bereits jetzt AM fahren "musst", schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist zum Beispiel ein guter Grund, vor allem wenn du auf dem Land lebst. Falls das der Fall ist kannst du auch argumentieren, dass deine Freunde weit von dir weg wohnen und du so besser mit Ihnen Kontakt pflegen könntest.
Sollte dir die Genehmigung erteilt werden, dann ist das aber bis zum 16. Geburtstag meistens auf 35 km um dein Wohnhaus herum begrenzt, das hört sich drastisch an ist aber nicht schlimm, da man mit der Klasse AM in der Regel keine Strecken fährt, die darüber hinausreichen.
Aber falls das Amt sagt ja, das haut hin: Solltest du eben irgendwann gefragt werden welche Fahrschule du wählst, die teilst du denen mit und meldest dich dann bei der Fahrschule für die Klasse AM an.
So war das zumindest vor ein paar Monaten bei mir, falls sich das mittlerweile geändert hat, teilt es mir mit.