Du kannst schon vor Überprüfung deiner Leistungen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dieser muss sich auf die Bereiche beziehen, in denen du behinderungsbedingt nicht so leistungsfähig wie NTs bist. Der Nachteilsausgleich wird dann einmal festgehalten und muss nicht vor jeder Prüfung neu gestellt werden. So kurz vor der Arbeit durch einfaches Ansprechen der Probleme funktioniert das aber nicht. Das ist ein offizieller Antrag an die Schule, der an das Schulamt weitergeleitet werden sollte und dann auch für Zentrale Abschlussprüfungen Gültigkeit hat.

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