Hallo an alle,

ich habe eine recht knifflige Frage zum Thema Ersatzansprüche an den Katzenzüchter:

meinen Kater (Heilige Birma) habe ich letztes Jahr im Oktober mit 4 Monaten von der Züchterin für 650,- € als Liebhabertier erworben.

Nun ist er überraschenderweise am 18.06. diesen Jahres (da war er 11 Monate jung) aufgrund einer Missbildung des Herzens und den daraus resultierenden Folgen (Lähmung, neurologische Sachen, Fibrosen in Organen etc.) eingeschläfert worden (ich habe auch eine Obduktion machen lassen mit diesem einhergehenden Befund). Ich habe der Züchterin daraufhin Bescheid gegeben. Sie hat mir ihren "alten", 3-jährigen, kastrierten Kater angeboten, aber kein Geld. Nun möchte ich natürlich kein Tier mehr aus der Zucht (obwohl es nicht an der Züchtung liegt, dass Fides gestorben ist).

Habe ich ein Recht auf einen Teil oder das ganze Geld, welches ich für den Kater bezahlt habe?

Danke.

Liebe Grüße.