Eine Strafe gibt es nicht die FSSt hat das Recht so zu verfahren das dir aus eigenschutz der fs Erwerb verboten bzw bei Besitz entzogen wird. Sie ist verpflichtet, potentiell gefährliche Autofahrer aus dem Verkehr fernzuhalten. Auch als Schlafwandler bist Du gefährlich. Es handelt sich also nicht um eine Strafe, sondern um eine Überprüfung der Eignung.

Dabei bist prinzipiell Du verpflichtet, die Eignung nachzuweisen. Gelingt Dir das nicht, dann wird Dein FS entzogen.

Du musst in der MPU

1.) überzeugen, dass es wirklich Schlafwandeln war und

2.) überzeugen, dass es nicht wieder vorkommen kann

Dazu solltest Du Dir auf jeden Fall ärztliche Unterstützung suchen, die 1.) belegt und 2.) ausschließt.

Ist denn das Problem ärztlicherseits untersucht worden? Wie kannst Du selber eine Wiederholung ausschließen?

Viele Grüße

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