Eine geht um eine Wohnanlage mit mehreren Eigentumswohnungen. Ein Eigentümer hat seine Wohnung im 2. Stock an eine Familie mit 1 Kind vermietet. Diese Familie hat auf dem Balkon ein Trampolin aufgestellt. Wenn das Kind nun auf dem Trampolin springt ist die Lärmbelästigung in der darunter liegenden Wohnung enorm. Es ist nicht das Geschrei des Kindes, sondern die Übertragung des Trittschalls und Poltern vom Trampolin durch die Betondecke. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit das Trampolin zu entfernen oder das Benutzen zu verbieten. Vielleicht kennt jemand ein bereits ergangenes Urteil.

Danke