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Antwort
Leider nicht richtig Mona!
Die HV ist Vertragspartner und handelt in Vollmacht für den Eigentümer. Vertragspartner ist immer der Eigentümer.
Bitte lassen Sie sich die Haustierhaltung seitens des Vermieters schriftlich bestätigen und reichen Sie dies des Hausverwaltung ein.