Hallo,

folgende Situation:

Herr Mustermann und Frau Mustermann haben ein Auto privat gekauft. Sie hatten eine Besichtigung und es wurde gesagt, das Auto ist abgemeldet. Das Auto wurde ca. 4 KM überführt und an einem öffentlichen Parkplatz (gut Beleuchtet, keine Gefährdung anderer) abgestellt. Die alten Kennzeichen waren noch dran.

2 Tage später war ein Aufkleber mit einer Verwarnung an der Scheibe dieses KFZ mit der Aufforderung, es unverzüglich zu entfernen. Herr M. hatte dabei wirklich nicht bedacht, dass das abstellen eines abgemeldeten KFZ verboten ist. Das KFZ wurde dann nach 2 Tagen zugelassen und die neuen Kennzeichen montiert. Alles in allem stand es 4 Tage abgemeldet da.

Nun kommt von der Polizei eine Vorladung mit dem Vorwurf einer Rechtsverletzung, Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Herr M. soll Kaufvertrag und Versicherungsunterlagen mitnehmen.

Ich habe schon viel dazu gelesen aber einige Fragen konnte ich noch nicht beantworten:

1.1 Es geht dabei nur um das unerlaubte abstellen eines nicht zugelassenen KFZ am öffentlichen Platz. Muss man nachweisen wie ich das KFZ vorher überführt habe, sprich wie es überhaupt abgemeldet dort hingekommen ist? Kann so eine Frage kommen oder interessiert das in dem Fall nicht?

1.2 Wenn man die Überführung schildern soll und man Namen nennt, werden die danach auch vorgeladen und müssen Aussagen? Wie weit geht sowas?

  1. Wird es bei einer Ordnungswidrigkeit bleiben oder muss ich mit schlimmeren rechnen?

  2. Habt ihr noch Hinweise, Tipps, Vorschläge wie man noch relativ gut aus der Sache rauskommt?

Ich freue mich sehr über eure Hilfe.